Zollernalbkreis
Integration: Frist läuft Ende März ab
02.03.2015
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Jetzt gilt es, eine Frist einzuhalten.
Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.
Sie haben bereits ein Web-/Digital-Abo?
Jetzt einloggen