Zollernalbkreis

Integration: Frist läuft Ende März ab

02.03.2015

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Jetzt gilt es, eine Frist einzuhalten.

Besetzten die Unternehmen die Arbeitsplätze nicht mit schwerbehinderten Menschen, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. Damit vermeiden sie eine Ord...

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