Albstadt

Auf der Suche nach Verkehrszeichen 394

29.01.2015

von Gudrun Stoll

Bringt eine uralte Vorschrift das Sparkonzept von Städten ins Wanken, in denen nachts die Lichter ausgehen? Eine Gemeinde hat bereits stehenden Fußes kehrt gemacht. Ein Signal auch für Albstadt ?

Auf der Suche nach Verkehrszeichen 394

© Gudrun Stoll

Straßenlampen gibt es in Albstadt in vielen Farben und Formen. Doch welche trägt einen Laternenring?

Im Februar 2012 begann in Albstadt eine neue Zeitrechnung. Seither wird's unter der Woche nahezu in allen Straßen stockfinster. Nur entlang der Hauptachsen bleiben aus Gründen der Sicherheit die Lichter an.

Weder Polizei noch Versicherungen haben Bedenken gegen die Nachtabschaltung angemeldet. Strom und Geld zu sparen, passte auch ins Konzept des Gemeinderates, der bereit im Jahr 2010 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Die Umsetzung dauerte, denn zunächst mussten die zuständigen Ämter am Reißbrett entscheiden, wo überall die Lampen ausgehen sollen. Das geschnürte Sparpaket erforderte außerdem die Umrüstung von 182 Verteilerkästen. Das verschlang rund 48.000 Euro. Aber die Aussicht auf jährliche Ersparnisse in Höhe von 550.000 Euro tauchte diese Investitionskosten in helles Licht und schien aller Anstrengungen wert. Proteste blieben nicht aus: Frühe Pendler und Zeitungsausträger beklagten sich über den Grusel der Finsternis. Ihnen kam die Stadt mit einer leicht verkürzten Sperrstunde entgegen.

Nicht nur in Albstadt wird nachts das Licht ausgeknipst. Doch mittlerweile rudern manche Gemeinden zurück. Aktuell macht Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis von sich reden. In der 11.500 Einwohner zählenden Gemeinde mit ihren historischen Altstadtgassen finden die Bürger seit geraumer Zeit auch nach Mitternacht wieder ohne Taschenlampe und wildem Herzklopfen nach Hause.

Wie eingangs der Woche in der „Stuttgarter Zeitung“ zu lesen war, gab es im malerischen Neckarstädtchen keine Zwischenfälle. Obwohl, wie der Rathauschef zitiert wird, sich vermehrt Bürger gemeldet hätten, die sich in ihrem subjektiven Sicherheitsgefühl beeinträchtigt fühlten. Die Ladenburger Verwaltung hat nicht damit gerechnet, dass ihr ein kleines Verkehrsschild einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Es stammt aus dem Jahr 1937 und ist nur in Deutschland und Österreich bekannt.

In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird es geführt unter der Bezeichnung Z 394, besser bekannt dürfte es unter dem Namen Laternenring sein. Das kleine Schild, in der Regel ein roter Balken oder eine rote Banderole auf weißem Grund, kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften alle Straßenlampen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Unter ihnen darf ein Autofahrer ein Fahrzeug nur abstellen, wenn er die Parkleuchte einschaltet. Wo der Laternenring fehlt, so halten es auch Gerichtsurteile fest, könne der Autofahrer darauf vertrauen, dass die Lampe die ganze Nacht brennt. Passiert ein Unfall, haftet die Kommune.

Ladenburg wollte keine 1500 Straßenlaternen aufrüsten, um einer uralten Vorschrift zu genügen. Stattdessen bleibt das Licht wieder die ganze Nacht an. Was nun, Albstadt ? Die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage steht noch aus.

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