Hechingen

Richter im Gewächshaus

27.01.2015

In der unendlichen Geschichte um das Gewächshaus von Hans Zehnder bei Heiligkreuz wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Am 19. Februar gibt es einen Vor-Ort-Termin des Verwaltungsgerichts in Hechingen.

Richter im Gewächshaus

© Sabine Hegele

In der Verlängerung der Heiligkreuzkapelle steht seit Jahren – ungenutzt – das Gewächshaus von Hans Zehnder. Die Stadt will es weg haben.

Gibt’s was Neues in Sachen Zehndersches Gewächshaus? Über viele Monate musste auf diese Frage mit einem klaren Nein geantwortet werden. Seit gestern nicht mehr – da flatterte unserer Zeitung, natürlich auf elektronischem Weg, die Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen am Donnerstag, 19. Februar, 10 Uhr, im Hechinger Rathaus ins Haus. Gegenstand der Sitzung: Hans Zehnder beziehungsweise seine Gartenbau GmbH & Co. KG klagt gegen die Stadt Hechingen „wegen baurechtlicher Entscheidung“.

Damit ist klar, und wurde im Anschreiben von Albrecht Mors, Richter in der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, auch so formuliert: „... Ein außergerichtlicher Vergleich, der zwischenzeitlich von den Beteiligten angestrebt wurde, kam nicht zustande.“

Die Fronten zwischen Zehnder und Stadt sind also weiterhin verhärtet: „In dem Verfahren“, informiert Mors, „geht es um die Anfechtung eines Widerrufs einer baurechtlichen Entscheidung durch die Stadt vom 11.01.2012, betreffend den Bau eines Gewächshauses zur erwerbsgärtnerischen Nutzung beim Friedhof.“ Oder, um es verständlicher darzustellen: Inzwischen vor Jahren schon hat Hans Zehnder beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage gegen die Stadt Hechingen eingereicht.

Weil sie, die Stadt, (bereits im genannten Januar 2012) den Abriss seines Gewächshauses beim Friedhof Heiligkreuz verfügt hatte. Begründung: Zehnder mangele es dafür an einem schlüssigen Wirtschaftskonzept; er sei den strengen Auflagen der „Privilegierung für die Produktion von Pflanzen und Gewächsen“ nicht gerecht geworden. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte sich Ende des Jahres 2012 dieser Überzeugung angeschlossen.

Darauf hatte Hans Zehnder im März des vergangenen Jahres öffentlich gemacht, dass unter anderem Probleme mit dem zu weichen Baugrund (was den Einbau von Drainagen nötig gemacht habe) ursächlich dafür gewesen seien, dass er sein Gewächshaus nie habe ordentlich nutzen können. Zehnder sprach von massiven Wasserflüssen auf dem Gelände, von denen die Stadt hätte wissen und worüber sie ihn hätte aufklären müssen.

Es folgten Gespräche der beiden Parteien (Stadt und Zehnder), die offensichtlich und jetzt vom Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt, zu keiner außergerichtlichen Einigung geführt haben. Bester Beweis dafür: Das Gewächshaus steht noch immer bei Heiligkreuz, ohne seiner Bestimmung entsprechend genutzt zu werden – weshalb es Hechingen nach wie vor abgerissen haben möchte.

Nächster juristischer Schritt ist nun eine Sitzung vor Ort – also in der Zollernstadt. Auf Nachfrage bestätigt Albrecht Mors, dass die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts das Gewächshaus beim Friedhof Heiligkreuz sicher zunächst „in Augenschein“ nehmen werde, um sich ein Bild der tatsächlichen Gegebenheiten machen zu können. Daraus resultierende Rechtsfragen würden dann, so sei es üblich, im Sitzungssaal (als solcher fungiert am 19. Februar der Ratssaal im Rathaus) zur Sprache gebracht. Rechtliche Konsequenzen könnten sogleich folgen – müssten es aber nicht.

Die 3. Kammer besucht Hechingen an besagtem Donnerstag übrigens mit fünf Richtern – zwei ehrenamtlichen (die voll stimmberechtigt sind), den Richtern Markus Wirth und Brigitte Gulde sowie dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht, Dieter Eiche. Übrigens: Die Stadt Hechingen war auf Nachfrage zu „keinerlei Auskunft im Hinblick auf das laufende Verfahren“ bereit. Sabine Hegele

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