Hechingen

Bewährung bleibt – Geldstrafe verdoppelt

26.11.2014

von Benno Schlagenhauf

Über das neue Strafmaß hatten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft schon vor der Verhandlung geeinigt. Die Geldstrafe für den Rosenfelder Unternehmer wird erhöht, dafür bleibt er auf freiem Fuß.

„Geständnis rettet Unternehmer vor dem Gefängnis“ – unter dieser Überschrift hatten wir im Januar von einem Rosenfelder Handwerksmeister berichtet, der mit seinen drei Firmen über 139.000 Euro Sozialversicherungsbeträge und 125.000 Euro an Steuern hinterzogen hatte. Das Hechinger Amtsgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 50.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ...

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