Geislingen

Böllerschützen können nun loslegen

23.10.2014

von Rosalinde Conzelmann

Denn Voraussetzung für die Ausübung dieses alten, nicht ganz ungefährlichen Brauches ist die Erteilung eines Nachweises des Bedürfnisses gemäß Paragraf 27 des Sprengstoffgesetzes, wie es in Behördendeutsch so schön heißt. Zuständig für die Erteilung ist die Stadt Geislingen. Aus diesem Grund hat die Böllerschützenabteilung einen Antrag auf die Erteilung dieses Bedürfnisnachweises gestellt, gester...

75% des Artikels sind noch verdeckt.

Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.
Diesen Artikel teilen: