Hechingen

Hohe Haftstrafe für Menschenhändler

30.07.2004

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte die zwei geschädigten Frauen kennen lernte, ihnen Liebe vorschwindelte und sie unter Ausnutzung ihrer finanziellen Notlage in die Prostitution verführte. Er habe sie ausgebeutet, das Geld abkassiert und später durch Drohungen verhindert, dass sie aus dem Milieu aussteigen. Letzteres wird als Menschenhandel geahndet. Die Frauen hätten sich f...

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