Hechingen/Albstadt

Angeklagter kommt frei

19.08.2014

von Nico Pannewitz

Regungslos hörte sich der Angeklagte das Urteil an. Wegen Erpressung in fünf Fällen und Bedrohung wurde ihm eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu fünf Euro aufgebrummt. Zusätzlich wurden beide gegen ihn erlassenen Unterbringungsbefehle aufgehoben und verfügt, dass er für seinen langen Haftaufenthalt sowie seine mehrmonatige Unterbringung in einer psychiatrischen Unterkunft finanziell entschädigt...

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