Hechingen

Geständnis ändert nichts am Strafmaß

27.08.2003

Am Urteil änderte dies jedoch nichts. Es bleibt bei fünf Jahren und zehn Monaten Haft wegen schwerer räuberischer Erpressung. Als das Verbrechen vor dem Hechinger Jugendschöffengericht das erste Mal verhandelt worden war, hatte der Angeklagte die Tat abgestritten. Ein mühevoller Indizienprozess war nötig gewesen, um den inzwischen 20-Jährigen zu überführen - was letztendlich durch die Identifikat...

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