In ihrer gestern veröffentlichten Entscheidung bestätigten die Richter des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Baugenehmigung des Wohn- und Geschäftszentrums. Mit dieser würden „voraussichtlich keine Rechte des Antragstellers verletzt, selbst dann nicht, wenn der Bebauungsplan, wie der Antragsteller behaupte, unwirksam sei.“ Damit blieb der auf vorläufigen Baustopp zielende Eilantrag...
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