Hechingen

Die rosarote Brille schützt vor Strafe nicht

06.06.2003

von Bianka Roith

Während die 28-jährige Albstädterin von der Strafkammer des Landgerichts Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt wurde, muss ihr 29-jähriger Mann eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren verbüßen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwältin und Verteidiger gingen von einem minderschweren Fall aus, da der Geschlechtsverkehr in der Albstädter Wohnung einve...

85% des Artikels sind noch verdeckt.

Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.
Diesen Artikel teilen: