Nach dem Landesbiotopschutzgesetz ist das Klettern an den offenen Felsbildungen verboten. Grund dafür ist, dass die Felsen wertvolle Standorte für seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind, deren Schutz und Erhaltung eine nachhaltige Aufgabe darstellt. In zahlreichen Besprechungen mit vielen Organisationen und Vereinen wurde dem Kletterverbot an der Schalksburg aufgrund der...
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