Ende der Zuschuss-Diskussionen
Dotternhausener Gemeinderat beschließt Förderrichtlinien für Vereine
Dotternhausen, 11.12.2010 von Klaus Irion
Welche Dotternhausener Verein erhält von der Gemeinde welche jährlichen Zuschüsse? Diese Frage wurde in der Vergangenheit im Gemeinderat in Einzelfallentscheidungen geklärt. Nun hat der Gemeinderat einstimmig dafür gestimmt, dass die Zuschussregelungen zu einheitlichen Richtlinien zusammengeführt werden.
So wird die Gemeinde beispielsweise künftig Mehrbelastungen bei den Festhallengebühren ausgleichen. Der Musikverein und der Liederkranz erhalten künftig die Pauschalen, die sie für den Übungsbetrieb in der Festhalle zu bezahlen haben, als Zuschlag auf die gemeindlichen Fördermittel. Somit ist Gerechtigkeit gegenüber den Vereinen hergestellt, die andere gemeindeeigene Räume kostenlos nutzen dürfen.
Ein strittiger Punkt war alljährlich auch die Frage der Bezuschussung des Sportvereins in Sachen Kleingeräte, Teambekleidung und Verbrauchsgüter. Um künftigen Diskussionen vorzubeugen erhalten der Sportverein, aber auch der Musikverein künftig einen jährlichen Zuschuss zu den Übungsleiterkosten für die Jugendarbeit in Höhe von 1500 Euro. In dieser Summe ist die oben genannte strittige Bezuschussung dann bereits enthalten. In nackten Zahlen heißt das, dass der Musikverein 478 Euro jährlich, der Sportverein 1245 Euro jährlich mehr erhält. Erhalten geblieben ist auch der Flutlichtkosten-Zuschuss für den Sportverein (510 Euro) und der Beleuchtungskostenzuschuss für den Tennisclub (255 Euro).
Alle Vereine werden weiterhin mit einer pauschalen Förderung von 10,50 Euro je Mitglied unter 18 Jahren bedacht. Neu ist auch, dass Vereine erst zum 25-jährigen Bestehen eine Jubiläumsgabe von 250 Euro erhalten. In 25-Jahres-Schritten erhöht sich die Summe dann jeweils um 250 Euro.
