Fährtensuche in Girokonten
Prozess gegen Ex-Sparkassen-Bänker: Ermittler forschen in Familienkonten
Hechingen/Balingen, 09.11.2010 von Karl-Otto Müller
Erster Zeuge am gestrigen, dritten Verhandlungstag des Hechinger Schöffengerichts gegen einen ehemaligen Filialleiter der Sparkasse war dessen Bruder. Der 53-jährige kaufmännische Angestellte war im Jahre 2007 durch ein Fehlinvestment als Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten geraten – Schulden von fast einer halben Million Euro hätten sich angehäuft, bevor er mit anwaltlicher Hilfe den Weg eines außergerichtlichen Vergleichs mit seinen Gläubigern einschlug. Rund 50 000 Euro hatten er und seine Ehefrau dafür aufzutreiben – tatsächlich hätten sie in heimischer Geschäftswelt die beiden Gönner gefunden.
Just zu der Zeit, da vom Konto einer älteren Sparkassenkundin entsprechende Beträge flossen. Insgesamt 79 000 Euro, über deren weder die Seniorin noch die Angehörigen heute etwas wissen.
Deshalb war es im Jahre 2008 zur Anzeige gekommen, deshalb steht seit drei Wochen besagter Sparkassen-Filialleiter vor Gericht. Er selbst bestreitet, das Geld an sich genommen zu haben, die Staatsanwaltschaft ist bemüht, in einem über 1000 Seiten umfassenden Akten-Puzzle die Schuld nachzuweisen. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte nicht nur in diesem Falle das Vertrauen der Kunden, insbesondere älterer Kunden ausgenutzt hat, um sich selbst oder auch eigenen Angehörigen finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Die Vorgänge waren einesteils durch Anzeigen aus Kundenkreisen bekannt geworden, gleichzeitig aber schöpften die ermittelnden Behörden reichlich Verdacht aus den im Wohnhaus des Beschuldigten aufgefundenen Kontounterlagen. Insbesondere eben auch denen des Bruders. Aufklärung erhofft sich die Verteidigung aus der beantragten Befragung eines der beiden Geschäftsleute, der Staatsanwalt indes schwang bereits die Keule der Justiz: Ob der Geschäftsmann damit womöglich gegen das durchaus auch genehmigungspflichtige Kreditgeschäft verstoßen hat?
Auch das unentschuldigte Fernbleiben eines für gestern geladenen Zeugen wollte Oberstaatsanwalt Beiter nicht hinnehmen: „Ich beantrage 300 Euro Ordnungsgeld – ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.“
Auf der richtigen Fährte derweil sah er sich im Falle eines serbischen Kunden der Sparkasse. Vier auf dessen Namen lautende Lebensversicherungen waren im Sommer 2007 bei der Sparkasse aufgetaucht – von zweien habe der damals bereits in die Heimat zurückgekehrte Mann gewusst, zwei waren ihm unbekannt.
Mühsam durchforschten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in akribischer Zeugenvernehmung die Akten, Verträge und Konten, glichen Unterschriften und Zahlungsbelege ab.
Aussagekräftig waren dabei die Schilderungen eines Nachbarn und Landsmannes, der sich per Vollmacht um den Geldverkehr in Balingen kümmern sollte. Natürlich „habe sein Nachbar keine Lebensversicherung zugunsten des Sohnes des Angeklagten abgeschlossen.“ Ja, so bestätigte der Zeuge, er sei von seinem Nachbarn gebeten worden, beide zusätzlichen Lebensversicherungen „sofort zu stornieren“. Weshalb er diese Policen jemals unterschrieben habe? Weil er erstens nicht deutsch lesen oder schreiben könne und zweitens alles unterschrieben hätte, was ihm der Bänker vorgelegt hätte . . .
. . . so, wie die 56-jährige Kundin, die nach eigenen Worten vor allem durch die Hilfe des Angeklagten nach Scheidung, Krankheit und Arbeitslosigkeit wieder auf die Beine gekommen sei. Er habe ihren Geldverkehr geregelt – aber wohl auch Geld von ihrem Konto entnommen, vermutet sie.
