Gutachter: „Alles nur Theater“
Ex-Filialleiter wegen Untreue und Betrug vor Gericht: Spektakulärer Prozess-Auftakt
Hechingen/Balingen, 21.10.2010 von Karl-Otto Müller
Gestern war Verhandlungsauftakt in Hechingen. Der ehemalige Filialleiter der Sparkasse ist angeklagt, Kunden um ihr Erspartes gebracht zu haben. Gefasst betritt der Mann in Begleitung seines Verteidigers den Gerichtssaal. Auf der Anklageseite nimmt ihn ein Gutachter aufmerksam ins Visier. Beide begegnen sich nicht zum ersten Mal.
Neun Delikte listet Staatsanwalt Beiter auf, in einem besonders krassen Fall fehlen 79 000 Euro, im anderen Fall blieb es dank der Wachsamkeit der Kundin beim Versuch, in zwei Fällen verkaufte der tüchtige Bänker seinen Kunden Lebensversicherungen, in der er sich selbst, respektive seinen Sohn, heimlich als Begünstigte nach dem Todesfall eintrug. Dies, obgleich es sich auch in einem Falle beim Versicherungsnehmer um einen Familienvater handelte.
Das Zuhörer-Interesse an dem Prozess war erwartungsgemäß groß, genoss der Sparkassenmitarbeiter in weiten Kundenkreisen nicht nur hohes Ansehen, sondern eben auch Vertrauen. Dieses hatte die meist betagten Kunden veranlasst, dem Bänker quasi über Jahre hinweg Blanko-Formulare zu überlassen, mit denen er ihre Geldgeschäfte, Abhebungen oder Überweisungen tätigen sollte.
Mit geschlossenen Augen lauscht er der Anklage. So soll der heute 55-Jährige im Jahre 2007 binnen dreier Monate von dem Sparguthaben einer 86-jährigen Seniorin zwei Mal jeweils 30 000 Euro in bar abgehoben haben, einmal 19 000 Euro. Die mittlerweile an Demenz leidende Kundin soll das Geld niemals empfangen haben – „Der Angeschuldigte benötigte die Gelder für seinen persönlichen Lebensbedarf“, klagt der Staatsanwalt an.
Nur in vagen Ansätzen brachte die anschließende Befragung durch Richter Wührl Licht in diese Lebensumstände: Der Ex-Bänker, der seine berufliche Laufbahn bei der Sparkasse begonnen hatte, ist verheiratet, Vater von vier Kindern. Er lebe mit seiner Familie im eigenen Heim – und nach dem Rausschmiss durch den Arbeitgeber heute von einer „Erwerbsunfähigkeitsrente von etwa 4000 Euro monatlich“.
Mit sichtlich konzentrierter Mine und unterdrückter Stimme beantwortet er Fragen des Gerichts. Bis 2008 sei er bei der Sparkasse beschäftigt gewesen – welcher Monat? Er erinnere sich nicht.
Thema ist mit einem Male die Ursache seiner Erwerbsunfähigkeit: „Starke Ängste, keine Konzentration, keinerlei Antrieb, kraftlos – der Akku ist leer, das Benzin, das Öl . . . “ die Stimme überschlägt: „Herr Hauptmann, ich habe das Benzin nicht gestohlen, der Hauptfeld hat's abgezeichnet.“ Der Mann auf der Anklagebank zittert, das Gesicht verzerrt sich, er sackt in sich zusammen. Er klagt über Schmerzen, hält sich die Hände vors Gesicht. Der Verteidiger wirft eine Erklärung in den Saal: „Auch bei der Bundeswehr muss er sich wohl einmal ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt gesehen haben, so ist es mir unmöglich, mich mit meinem Mandanten zu beraten.“ Er beantragt eine Unterbrechung, fragend blickt Richter Wührl in die Runde: „Kann der Angeklagte aufstehen?“ – „Keinerlei medizinische Einwände“, klingen erste Zweifel des Gutachters an. Der Richter unterbricht, er setzt 30 Minuten Pause an. Gestützt von einem Angehörigen schleppt sich der Angeklagte aus dem Gerichtssaal.
In den Zuhörer-Reihen scheint an diesem Morgen jedwede Sympathie für „ihren Bänker“ verschwunden. Der Verteidiger sucht in der Verhandlungspause Verständnis beim Gutachter: „Ist er wirklich verhandlungsfähig? Er muss doch wenigstens verstehen, um was es geht“ – „. . . das tut er“, ist der Sachverständige überzeugt.
Nach der Pause wiederholt sich der „Auftritt“ – in den Augen des Gutachters „alles nur Theater eines Menschen, der jetzt vor den Trümmern seiner Existenz steht“. Gleichwohl möchte er vor weiteren Ausführungen den Freiburger Klinikbericht über den Angeklagten lesen.
Am nächsten Mittwoch soll es weitergehen – neben aller Rücksichtnahme auf den Angeklagten verlangt der Staatsanwalt vom Gericht die zumindest gleiche Rücksichtnahme auf die teils betagten und angeschlagenen Zeugen. 29 sollen an weiteren vier Verhandlungstagen gehört werden.
