„Es tut mir wahnsinnig leid“

Messerattacke im Regionalzug hat gerichtliches Nachspiel – Täter entschuldigt sich

Hechingen, 16.09.2010 von Rosalinde Conzelmann

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Er hatte 3,34 Promille Alkohol im Blut, als er einen 49-jährigen Fahrgast im Regionalzug mit dem Messer attackierte. Gestern saß der der 34-jährige für diese Tat auf der Anklagebank des Hechinger Landgerichtes.

Der unschöne Vorfall, der sich am 16. März im Regionalzug auf der Strecke zwischen Balingen und Albstadt abgespielt hat, hatte großes Medieninteresse hervorgerufen.

Laut Anklageschrift von Staatsanwalt Engel hat der 34-Jährige, der zu dieser Zeit im Heim für Wohnsitzlose in Balingen wohnte, in der Nacht zum 16. März mit einem Bekannten bis in die frühen Morgenstunden gezecht. Willentlich hätten die beiden große Mengen an Wein, Wodka und Bier konsumiert. Das Trinkgelage ging im Elternhaus des Bekannten weiter, das die beiden Saufkumpanen nachmittags verließen. Um 17.15 Uhr bestiegen sie den Regionalzug der Hohenzollerischen Landesbahn, der von Balingen nach Albstadt fuhr. Dort fielen sie unangenehm auf. Der Angeklagte pöbelte Fahrgäste und das Opfer an. Als dieses aufstehen wollte, stellte sich der Angeklagte vor ihn und zog ein Messer, das er ihm in Richtung Hals stieß. Schlimmeres wurde verhindert, weil ein anderer Fahrgast beherzt ins Geschehen eingriff und den Angeklagten von seinem Opfer wegzog und mit einem weiteren Fahrgast überwältigte. Das Opfer flüchtete nach der Attacke zum Lokführer, der die Polizei informierte, und verließ am Lautlinger Bahnhof den Zug. Der Spuk hatte auf dem Ebinger Bahnhof mit der Festnahme ein Ende.

Der Angeklagte sitzt seither in Haft, weil er kein unbeschriebenes Blatt ist und noch für andere Straftaten büßen muss. Er verfolgte die Verhandlung in Fußfesseln und beantwortete mit ruhiger Stimme und gewählten Worten die Fragen von Richter Anderer. Unbestritten war, dass der Angeklagte im Vollrausch gehandelt und deshalb schuldunfähig ist. Es galt jedoch die schwierige Frage zu klären, welcher Vorwurf – versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Nötigung oder Bedrohung – bei der Strafbemessung des Tatvorwurfes des vorsätzlichen Vollrausches anzuwenden ist. Aus diesem Grund fiel der Befragung der Zeugen ungewöhnlich detailliert aus.

Der Angeklagte konnte sich noch an die durchfeierte Nacht und den Besuch bei seinem Zechkumpanen, bei dem es einen Streit mit dessen Mutter gab, erinnern. „Ich habe bei ihm noch um 15 Uhr auf die Uhr geschaut, dann beginnt die Erinnerung zu bröseln“, erklärte er. Er konnte sich auch nicht erklären, woher das blaue Auge und die Platzwunde an seinem Kopf stammten. Das Messer habe er auf dem Messegelände gefunden und eingesteckt, erzählte er weiter. Zu den Vorgängen im Zug und der Messerattacke blieb er Antworten schuldig: „Die nächste Erinnerung habe ich erst wieder an die Intensivstation in Tübingen, wo ich mit Handschellen gefesselt lag.“

Er habe sich anfangs nicht bedroht gefühlt vom Angeklagten, schilderte das Opfer die verhängnisvolle Zugfahrt aus seiner Sicht. „Als ich das Messer dann sah, wurde mir der Ernst der Lage bewusst“, berichtete der 49-Jährige. Als er das Messer gesehen habe, „ist dieses Bild stehen geblieben“, versuchte er Worte für seine Empfindungen in diesem Moment zu finden. Deshalb konnte er auch keine Details zur Messerattacke machen. Die Erinnerung sei erst wieder da, als der Angeklagte von ihm weggezogen wurde. „Ich habe ihm das Messer abgenommen und bin in Lautlingen ausgestiegen.“ Wie schlecht es dem Opfer danach ging, bestätigten ein Polizeibeamter und der Lokführer im Zeugenstand: „Er war am Ende, es ging im hundsmiserabel.“ Auch heute noch hat der 49-Jährige das Geschehen nicht verarbeitet. Er muss psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, leidet unter hohem Blutdruck und tastet sich ans Zugfahren in kleinen Schritten heran.

„Ich will mich in aller Deutlichkeit und in der Öffentlichkeit für meine Tat entschuldigen“, erhob sich der Angeklagte, der bei seinen Großeltern aufgewachsen, früh auf die schiefe Bahn gekommen und ohne Arbeit ist. „Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist“, erklärte er und entschuldigte sich auch bei den anderen Mitreisenden. Dieses aggressive Verhalten sei ihm normalerweise fremd. „Danke für ihren Mut, ich nehme ihre Worte an“, meinte das Opfer und blickte dem Angeklagten dabei in die Augen. Wir werden über das Urteil noch berichten.

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