In der Amtsstube ausgeflippt
Familienvater muss ins Gefängnis: „Die Vorstrafenlatte ist sehr, sehr lang“
Balingen, 31.08.2010 von Rosalinde Conzelmann
Als „Affen und blöde Arschlöcher“ habe der 35-Jährige die Arge-Mitarbeiter zweimal beschimpft. Zudem sei bei einem weiteren Besuch die Drohung gefallen, „am Schluss zählt man zusammen“, lautete der Vorwurf der Staatsanwältin bei der gestrigen Verhandlung vor dem Balinger Amtsgericht. „Ja ich bin ausgeflippt“, räumte der gelernte Fliesenleger aus einer Kreisgemeinde die Vorwürfe ein. Allerdings habe es dafür auch gute Gründe gegeben, denn die Behörde habe ihm die Auszahlung von Leistungen verweigert, die ihm und seiner Familie zugestanden hätten. Er habe sich zu Unrecht behandelt gefühlt: „Ich wusste mir nicht mehr zu helfen und fühlte mich in meiner Not allein gelassen.“ Erst als er einen Anwalt eingeschaltet habe, seien die Leistungen ausbezahlt worden – „plötzlich hatte ich keinen Ärger mehr.“
Eine Tatsache, auf die auch der Anwalt des 35-Jährigen abhob: „Der Grund fürs Ausflippen war ja nicht unberechtigt.“ Der Jurist wies zudem auf die schwierige psychische Situation seines Mandanten hin, der an schweren Depressionen leide, eine Alkohol- und Suchttherapie gemeistert habe und sich derzeit einer Familientherapie unterziehe. Die kleine Familie sei verschuldet, bei der Ehefrau laufe ein Privatinsolvenzverfahren und der Handwerker, der sich vor zwei Jahren selbstständig gemacht hat, suche verzweifelt Arbeit.
Das Gericht und die Staatsanwältin waren sich einig, dass auch – „wegen ihrer sehr, sehr langen Vorstrafenlatte“, so die Richterin – eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage kommen kann. Zumal der Angeklagte auch jetzt unter Bewährung stehe und sich trotzdem derart aggressiv aufgeführt habe, betonte die Anklägerin.
Der Appell des Rechtsanwaltes, seinem Mandanten eine letzte Chance zu geben – „Vorstrafen hin, Vorstrafen her“ – fand kein Gehör. Der Angeklagte wurde zu vier Monaten und zwei Wochen Gefängnis verurteilt.
„Sie hatten keinen Grund so auszuflippen“, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Arge-Mitarbeiter müssten sich schon genug anhören und Fehler „macht schließlich jeder mal“. Ihre Prognose für den weiteren Lebensweg des Angeklagten fiel negativ aus: „Die Hoffnung, dass sich irgendwas verbessert, ist nicht da.“ Schließlich habe ihn auch die Bewährung nicht davon angehalten, weitere Straftaten zu begehen.
