Beziehungstat zerstört Familie

Vergewaltigung in der Ehe: Mildes Urteil für geständigen Täter

Zollernalbkreis, 26.08.2010 von Andreas Westerhausen

Mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, die im Gefängnis abgesessen werden muss, blieb das Schöffengericht des Amtsgerichtes Hechingen an der unteren Grenze des Strafrahmens.

Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der Ehe mußte sich gestern ein 34-jähriger Mann aus dem oberen Kreisgebiet vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Wührl folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte zwei Jahre und acht Monate beantragt.

Auslöser für das Verfahren war ein gemeinsamer Geburtstagsbesuch bei einem Nachbarn im November vergangen Jahres. Im Laufe des Abends kam es zu einem verbalen Streit des zu diesem Zeitpunkt getrennt lebenden Ehepaares. Dieser endete mit einem Fußtritt des Ehemannes gegen den rechten Oberschenkel seiner Frau. Anschließend warf er eine volle Bierflasche, absichtlich und mit voller Wucht, gegen den geparkten Wagen seiner Frau. Die Flasche durchschlug sowohl die Beifahrer- wie auch die Fahrerseitenscheibe, bevor sie an der Hauswand zerschellte. Im betrunken Zustand fuhr er dann mit seinem Wagen zu seiner Wohnung. Zeitversetzte Alkoholmessungen ergaben, dass er zu diesem Zeitpunkt einen Blutalkoholwert von über 1,10 Promille hatte.

Aufgrund dieses Vorfalls zeigte die Ehefrau auch eine im Juli des gleichen Jahres begangene Vergewaltigung durch ihren Ehemann an. Eigentlich wollte sie auf eine Anzeige in diesem Fall verzichten, um dem Ansehen ihrer Familie in der Gemeinde nicht zu schädigen und reichte nur die Scheidung ein.

Nachdem die beiden Kinder ins Bett gebracht waren, ließ der Angeklagte an jenem besagten Juli-Abend seinen Frust an der Ehefrau aus. Diese hat ihm schon einige Wochen zuvor gebeichtet, dass sie sich – auch sexuell – einem gemeinsamen Bekannten zugewandt habe. An diesem Abend zwang er seine gleichaltrige Frau zu sexuellen Handlungen, die den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllten. Seine Frau konnte sich dann aus der Zwangslage befreien und verließ die Wohnung. Als sie nach rund zwei Stunden wiederkam, zwang ihr Mann sie erneut zu sexuellen Handlungen, die erst beendet wurden als der sechsjährige Sohn hinzukam. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als zusätzliche sexuelle Nötigung.

Um allen Beteiligten einen nervenaufreibend Prozess zu ersparen, war der Angeklagte vollumfänglich geständig. Dieses Entgegenkommen wirkte sich bei der Strafzumessung positiv aus. Bei der Urteilsbegründung betonte Richter Wührl, dass aufgrund der Schwere der beiden Straftaten kein anderes Strafmaß möglich sei. Hätte der Angeklagte nicht gestanden, wäre auch ein höherer Strafrahmen denkbar gewesen. Auf Rechtsmittel wird verzichtet.


Rechtliche Würdigung des Strafmaßes

Von Vergewaltigung spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Der Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen von mindestens zwei und höchstens 15 Jahren vor. Die Rechtsprechung sieht auch in der Erzwingung des ehelichen Beischlafs selbst nach mehrjähriger Geschlechtsgemeinschaft der Beteiligten keinen Anlass, von der Anwendung des Regelstrafrahmens abzusehen und etwa den Strafrahmen für sexuelle Nötigung – Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr – anzuwenden.

Bewährung kann es nur bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahren geben. Bei der Bewährung wird das Verbüßen der Strafe über einen gewissen Zeitraum ausgesetzt. Wird der Betroffene in diesem noch einmal straffällig, muß er die Strafe im Gefängnis absitzen.

Der hat es viel zu milde bekommen

meiner Meinung nach hätte andreas viel länger in den Vollzug gehört aber auch er bekommt noch seine gerechte strafe.
tutu am 26.08.2010 23:03:22
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