Das Kehrmonopol fällt weg

Ab 2013 kann man sich den Schornsteinfeger selbst aussuchen

Zollernalbkreis, 19.08.2010

Anzeige
Seit dem 29. November 2008 gilt für die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten ein neues Schornsteinfegerrecht. Hausbesitzer müssen künftig die notwendigen Arbeiten selbst veranlassen.

Für die Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen bringt das neue Recht die Verpflichtung mit sich, künftig selbst die notwendigen Arbeiten zu veranlassen. Andererseits fällt, nach einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2012, das Kehrmonopol weg. Das bedeutet, dass sich Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 1. Januar 2013 für die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen und den Preis frei verhandeln können.

Welche Arbeiten wann durchzuführen sind, wird in einem gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid geregelt. Dieser Feuerstättenbescheid wird dem Haus- oder Wohnungseigentümer bis spätestens 31. Dezember 2012 vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellt werden. Das neue Schornsteinfegerrecht bietet den Eigentümern die Möglichkeit, bereits jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz mit Kehr- und Überprüfungsarbeiten nach dem Schornsteinfegerrecht zu beauftragen.

Daher kann die Ausstellung des Feuerstättenbescheides auch jederzeit beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beantragt werden. Dies gilt allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

– der ausländische Betrieb muss seine Tätigkeit gemäß §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR-HwV) bei einer Handwerkskammer angezeigt haben.

– beim Betriebsinhaber muss es sich um einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz handeln.

– der Betrieb darf keine gewerbliche Niederlassung im Inland haben.

– die Arbeiten dürfen nur vorübergehend und gelegentlich durchgeführt werden.

– der Schornsteinfeger, der die Arbeiten durchführen soll, ist festangestellter Mitarbeiter dieses Betriebes und nicht als Subunternehmer oder freier Mitarbeiter tätig.

Damit sind deutsche Staatsangehörige oder Betriebe, die häufig Arbeiten in Deutschland ausführen, von der Privilegierung ausgenommen. Das Landratsamt Zollernalbkreis weist jetzt ausdrücklich darauf hin, dass Nachweise über durchgeführte Arbeiten, den Betrieben, die sich nicht im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen, nicht anerkannt werden. In solchen Fällen wird die erneute Ausführung der Arbeiten durch einen rechtskonform arbeitenden Betrieb verlangt werden.

Um den ursprünglich ausführenden Betrieb in Regress für die dadurch entstehenden Kosten nehmen zu können, empfiehlt das Landratsamt Zollernalbkreis, sich von dem beauftragten EU-Dienstleister schriftlich bestätigen zu lassen, dass das Unternehmen alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

 

Bis dahin wird kräftig zugelangt

Das Monopol mag wegfallen, aber bis dahin wird der Bezirksfeger noch kräftig zulangen. So wurde dieses Jahr eine bis dahin weit günstigere
Feuerstättenschau für über 30.- Euro für nur einen Einzelofen durchgeführt. Die letzte Feuerstättenschau kostete lediglich 7.-Euro, auch die Kehrgebühren steigen stetig, wenn auch nur um wenige Euro, an. Bei 4 Kehrterminen summiert sich das auch und die Kosten betragen pro Jahr damit fast hundert Euronen.
Weiter wird sich die Frage stellen, ob nicht mehr Bürokratie und damit Kosten hinter dieser Neuverordnung zu erwarten sind, denn, besser wurde es in der Vergangenheit nie, wenn neue Verordnungen in Kraft traten, siehe Energiepass, Nachweis über die Unversehrtheit des Kanalanschlusses, etc. Alles Verordnungen zu Gunsten der Wirtschaft.
Roland Späth am 27.09.2010 12:47:03

Schornsteinfeger-Bürokratie ist eine Katastrophe

Das simple Fegen eines Kamins, falls überhaupt erforderlich, wird zum Bürokratie-Monster!

Prof. Dr. Michael Hüther - Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft :

"Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935. Es ist damit Teil der umfassenden Regulierungskampagne, die unter Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in diesen Jahren Deutschland erfasste und bis heute tiefe Spuren in unserer Wirtschaftsordnung hinterlassen hat."

Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt.
Siehe:
http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=126

Da kann man als Bürger fast verzweifeln, bei uns beträgt der Schornsteinfegerschaden jedes Jahr über 60 Euro.

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern
Portal : www.kontra-schornsteinfeger.de
Forum: www.schornsteinfeger-ko.de
Joachim Datko am 19.08.2010 12:43:28
Kommentare dieses Artikels als Feed

Optionen

Weitere Infos

Für Auskünfte steht Frau Barth-Lafargue beim Landratsamt Zollernalbkreis, Tel. 0 74 33 / 92-1307) zur Verfügung.

Schlagworte

Ähnliche Artikel

Der Konjunkturmotor zieht an

Zollernalbkreis, 22.12.2010

Artikel lesen

Die Optimisten liegen vorne

Zollernalbkreis/Reutlingen, 07.10.2010

Artikel lesen

Wieder unter fünf Prozent

Zollernalbkreis, 01.10.2010

Artikel lesen

Ausbildung beste Versicherung gegen Fachkräftemangel

Zollernalbkreis / Reutlingen, 13.09.2010

Artikel lesen

Mehr Stellen als Bewerber

Zollernalbkreis, 09.07.2010

Artikel lesen

Mitarbeiter sitzen in Asien fest

Zollernalbkreis, 20.04.2010

Artikel lesen
Anzeige
Anzeige

PROBE LESEN

Der ZAK bei Facebook