Den Ferienjob richtig abrechnen

IHK gibt Schülern und Studenten Auskunft

Zollernalbkreis, 18.08.2010

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In den Sommerferien arbeiten viele Schüler und Studenten, um ihre Kasse etwas aufzubessern. Dabei heißt es aufpassen, damit die Abrechnung stimmt.

Sommerzeit heißt für viele Schüler und Studenten Ferienjobzeit. Viele sind sogar regelrecht auf einen Job in den freien Tagen angewiesen, damit sie in den folgenden Monaten über die Runden kommen. Gerade Studenten, die Studiengebühren bezahlen müssen, können ohne die Jobs in den Ferien, die zu den Aushilfsarbeiten an den Wochenenden kommen, kaum überleben. Doch wie sind diese Jobs abzurechnen, damit Finanzamt und Krankenkasse zufrieden sind? Ein Merkblatt auf der Webseite der IHK Reutlingen liefert Antworten.

Arbeiten Schüler und Studenten regelmäßig stundenweise in einem Betrieb, können die Sonderregelungen für „Minijobs“ anwendbar sein. Eine Voraussetzung: Der Verdienst übersteigt monatlich nicht die Grenze von 400 Euro. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist dann gering: an die Minijobzentrale wird eine Abgabenpauschale von 30 Prozent gezahlt. Diese zentrale Stelle leitet die Teilbeträge weiter an Renten- und Krankenversicherungsträger sowie den Fiskus und die Kirchen.

Müssen Schüler und Studenten eigentlich Sozialabgaben zahlen, fragen sich viele Ferienjobber? Wer lediglich die Sommerferien nutzt, um sein Taschengeld aufzubessern, kann als so genannter „kurzfristiger Beschäftigter“ gelten. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber für den Schüler oder Studenten keine Sozialabgaben leisten. Auch ein Steuerabzug kann bei so niedrigen Entgelten unter ganz bestimmten Voraussetzungen entfallen. Es genügt dann eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.

Bei der Beschäftigung von noch nicht volljährigen Schülern sind daneben arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Dabei geht es vor allem um Einschränkungen durch das Jugendarbeitsgesetz.

 

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Weitere Infos

Fragen zum Thema beantwortet Dr. Jens Jasper, vom IHK-Bereich Recht und Steuern, Telefon: 0 71 21 / 201-115 und E-Mail: jasper@reutlingen. ihk. de. Das Merkblatt „Ferienjobs von Schülern und Studenten“ steht unter www.reutlingen. ihk. de/ recht (Menüpunkt „Arbeitsrecht“) zum Download zur Verfügung.

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