Plötzlich alles anders

Gerhard Pohl rät: Rechtzeitig an den Ernstfall denken

Albstadt-Ebingen, 12.08.2010 von Dagmar Stuhrmann

Es ist kein Thema, mit dem man sich gern beschäftigt – man sollte es aber trotzdem rechtzeitig tun: Was ist, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln?

Ob durch Unfall oder Krankheit – es gibt viele Möglichkeiten, wie man, von heute auf morgen und ohne Vorwarnung, in die desolate Situation kommen kann, seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen zu können. Im Falle eines Falles bekommt man, wenn die entsprechenden Stellen dem zustimmen, nach der gültigen Gesetzeslage einen Betreuer an die Seite gestellt, der sich um alles Persönliche, Geldangelegenheiten, Behördengänge, medizinische Entscheidungen etc. kümmert. Oberste Maßgabe ist dabei: Das Wohl des Betreuten steht immer im Vordergrund.

Gerhard Pohl, 47, aus Ebingen, im Hauptberuf Altenpfleger, ist einer von zahlreichen „Berufsbetreuern“ im Landkreis. Er betreut derzeit zehn Frauen und Männer, die aus den verschiedensten Gründen auf seine Hilfe angewiesen sind. Keine leichte Aufgabe, aber: „Es gibt einem auch ein gutes Gefühl, für jemanden da zu sein, dem man helfen kann.“ Dass er genau dies tun wollte, gab vor ein paar Jahren den Ausschlag für seinen Entschluss, einen neuen beruflichen Weg einzuschlagen und vom Betriebswirt auf die Altenpflege umzusatteln.

Bei seiner Arbeit im Seniorenheim hat Gerhard Pohl oft hautnah miterlebt, wie wichtig es ist, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, gerade auch, wenn jemand keine Angehörigen (mehr) hat. „Man sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wem man seine Angelegenheiten anvertrauen würde, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich darum zu kümmern.“ Sein Tipp an alle, die sich bisher noch nicht damit befasst haben: „Man sollte auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht verfassen, in der man festlegt, welche Person im Ernstfall die Dinge für einen regeln soll.“ Entsprechende Musterformulare seien bei der Betreuungsbehörde beim Landratsamt zu erhalten. Ohne eine solche Vollmacht, die beim Vormundschaftgericht oder bei der Betreuungsbehörde hinterlegt werden muss, wird hilfsbedürftigen Menschen ein Betreuer zugewiesen. Darüber hinaus gibt es die Betreuungsverfügung als weiteres Element der privaten Daseinsfürsorge, in der man nicht nur den Wunsch-Betreuer nennen, sondern auch Inhaltliches genauer festlegen kann.

„Die Betreuer werden vom Amtsgericht kontrolliert,“ sagt Gerhard Pohl. Er muss jährlich einen Rechenschaftsbericht mit allen fraglichen Belegen, Kontoauszügen etc. vorlegen. Das gibt Sicherheit – dem Betreuten, aber auch dem Betreuer. Der Bedarf an Betreuern nehme zu, so Pohl, gerade auch im Bereich der psychisch Kranken. Die Belastungen, die seine Betreuertätigkeit mit sich bringt, kann Gerhard Pohl im Normalfall ganz gut verarbeiten: „Es hilft mir, wenn ich mit dem Hund spazieren gehe. Dabei kann man seine Gedanken ordnen und wieder neue Kraft tanken.“ Und auch auf die grundsätzliche Einstellung kommt es an: „Man darf nichts verdrängen, sondern man muss lernen zu akzeptieren, dass Krankheit und Tod zum Leben dazu gehören.“

 

Welche Aufgaben hat ein Betreuer? – Der rechtliche Hintergrund

Das Betreuungsrecht ist seit 1992 in Kraft. Durch diese Gesetzesreform wurden die fast 100 Jahre alten Bestimmungen über Vormundschaft, Entmündigung und Pflegschaft abgeschafft. Zielsetzung des Betreuungsrechts ist es, die Rechtsstellung hilfebedürftiger volljähriger Menschen zu verbessern.

Der Betreuer ist verpflichtet, den Wünschen des Betreuten zu entsprechen und wichtige Angelegenheiten mit ihm zu besprechen. Nach dem Gesetz können Menschen einen gesetzlichen Betreuer bekommen, wenn sie einzelne oder alle persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen und erledigen können.

 

Die Tätigkeiten eines Betreuers gliedern sich in verschiedene Aufgabenkreise: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Entscheidung über die Unterbringung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, häusliche Versorgung, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.

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