Einbruch aus „Schnapslaune“ heraus

Balingen, 06.08.2010

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Mit einem blauen Auge – sprich mit Bewährungsstrafen von drei beziehungsweise fünf Monaten – davon gekommen, sind zwei Männer, die sich gestern vor dem Amtsgericht Balingen wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahls zu verantworten hatten. Wohl aus einer „Schnapslaune“ (Richterin Kraft) heraus, waren die Beiden im Juli vergangenen Jahres in ein Ladengeschäft in der Balinger Innenstadt eingebrochen. Erbeutet hatten sie dabei etwas Bargeld. Wobei das mit der „Schnapslaune“ durchaus wörtlich zu nehmen war. Hatten beide Täter doch zuvor kräftig Alkohol getrunken. Bei einem der nun Verurteilten war ein Blutalkoholwert von rund 2,2 Promille zubuche gestanden. Gleichwohl war der laut der Richterin „alkoholkranke“ Mann, der sich nun angeordnet seiner Sucht stellen muss, nicht völlig schuldunfähig. Gleiches galt für den Mittäter. Beiden wurden zur Bewährungsstrafe noch 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit auferlegt.

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