Alkohol tötet langsam

Jugendsachbearbeiter klärt Schüler auf

Albstadt-Onstmettingen, 20.05.2010

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Der Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Albstadt wies in mehreren Vorträgen an der Schillerschule Onstmettingen auf die Gefahren von übermäßigem Alkoholgenuss hin.

Auf Einladung von Schulleiter Bernhard Tomczyk verbrachte Karlheinz Klötzl mit den Klassenstufen sieben bis acht zwei Vormittage an der Schule.

Bei den Vorträgen erfuhren die Schüler, ab wann sie Alkohol trinken dürfen, nämlich Bier, Sekt sowie Wein nicht unter 16 Jahren und Getränke wie z.B. Wodka und Alkopops erst ab 18 Jahren.

Im Speziellen ging Karlheinz Klötzl auf die sogenannten Alkopops ein. Diese Mixgetränke, welche z.B. aus Wodka und einer Limonade bestehen, enthalten sehr viel Zucker. Dieser überdeckt den Alkoholgeschmack und sorgt gleichzeitig für einen schnellen Transport in die Blutbahnen.

Die Unterschiede zwischen Genuss und Sucht wurden anschaulich mit Hilfe von Bildern dargestellt. Ebenfalls erhielten die Schüler einen Einblick in die Statistik für Unfälle durch den Konsum von Alkohol im Zollernalbkreis für das Jahr 2008. Sehr betroffen zeigten sich die Schüler über die tödlich verlaufenen Unfälle. Neben einer Auflistung von Schädigungen durch Alkohol wie Leberschäden, Mund- und Kehlkopfkrebsrisiko und Nervenschäden konnten die Schüler die Beeinträchtigung der Wahrnehmung am eigenen Leib nachempfinden.

Sie durften sich mit 0,8 Promille-Brillen durch den Raum im Slalom bewegen sowie Gegenstände aufheben. Dabei bemerkten sie schnell, dass sie – trotz größter Konzentration – erhebliche Schwierigkeiten hatten, die gestellten Aufgaben mit dem künstlichen „Alkoholpegel“ zu bewältigen.

Warum nur übermässiger Genuss

Schon das Attribut Genuss in Zusammenhang mit einem Nervengift ist entlarvend, nicht nur übermässiger Konsum tötet langsam.
Wer so verharmlosend thematisiert, erreicht auf Dauer das Gegenteil seiner Intuition.
Prohibition ist nicht gefragt, aber man muss Alkohol auch nicht allenthalben, schon gar nicht bei Schülern oder bald wohl schon im Kiga thematisieren und die Verfügbarkeit sollte vielleicht auf nichtöffentliche Veranstaltungen beschränkt werden und Lokale könnten durchaus freiwillig alkoholfreie Getränke billiger anbieten, wenn da nicht die Brauereigiganten wären, die jedem Wirt Kontingentverträge aufzwingen und damit den Alkoholkonsum anheizen. Dies ist durchaus als sittenwidrig anzusehen und wäre damit verboten. Aber die Polizei braucht ja auch ein Darstellungsfeld und sei es noch so scheinheilig.
Roland Späth am 02.06.2010 11:19:36
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