„Das letzte Wort haben die Eigentümer“
Im Schörzinger Weiler Neuhaus muss die Abwasserbeseitigung dringend modernisiert werden
Schömberg-Schörzingen, 22.04.2010 von Zora Bombach
Seit ersten Januar dieses Jahres dürfen häusliche Abwässer nicht mehr auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden, in Wiesen versickern oder in Teiche geleitet werden. Von dieser Änderung im baden-württembergischen Wasserhaushaltsgesetz sind insbesondere Aussiedlerhöfe betroffen, darunter auch der Weiler Neuhaus auf der Gemarkung Schörzingen.
Das Abwasser dieser drei Anwesen wurde bisher „dezentral“ entsorgt. Das heißt, die Gebäude waren nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sondern hatten eigene Ausfaulgruben, deren Inhalt regelmäßig geleert wurde, wahlweise in ein offenes Becken floss oder in einen Graben geleitet wurde. Nach der neuen Gesetzeslage darf keine der drei bisherigen Varianten bestehen bleiben. Betroffen sind Gisela Koch, die die Gaststätte Neuhaus führt, deren Bruder Anton Koch und die Cousine der beiden Geschwister, Mary-Anne Wahl.
Für das neue Abwasserbeseitigungskonzept gibt es drei Ansätze: Entweder wird auf 850 Metern Länge ein neuer Abwasserkanal gelegt, an den alle drei Gebäude angeschlossen werden. Das kostet zusammen mit dem benötigten Pumpwerk 108 000 Euro. Oder die Eigentümer installieren eine eigenen Kleinkläranlage. Kostenpunkt: 45 000 Euro. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in Höhe von 1 800 Euro. Auch die Vergrößerung und Abdichtung der bestehenden Gruben wäre eine Möglichkeit. Die Eigentümer müssten ihr Abwasser dann in regelmäßigen Abständen entsorgen und nachweisen, dass kein Fäkalien- oder Brauchwasser in die offene Landschaft geleitet wird. „Unsicher ist, wie lange der Betrieb solcher Gruben gesetzlich noch zulässig ist“, erklärt Stadtbaumeister Ralf Allgaier.
Um das neue Gesetz möglichst schnell umzusetzen, gibt es vom Land 30 Prozent Zuschuss. Aber: Ohne eine kommunale Entsorgungssatzung kein Zuschuss. Deshalb müssen sich die Schörzinger Verwaltung und die Bewohner des Weilers Neuhaus zusammensetzen und eine solche Satzung ausarbeiten. Auch die Verteilung der Kosten auf Kommune und Eigentümer muss hierbei geregelt werden. Ein erster Termin ist für Mai angesetzt. Bis dahin können sich beide Seiten Gedanken über eine mögliche Lösung machen. „Das letzte Wort haben aber die Eigentümer“, erklärt Allgaier.
Für die Entsorgungssatzung verlangt das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes eine verbindliche Regelung. Die zeigt auf, wie groß das Zeitfenster bis zu ersten Verbesserungen ist und welches Anwesen sein Abwasser zentral oder weiterhin dezentral entsorgt. Neben Schörzingen müssen drei weitere Kreisgemeinden ihre Satzung noch einreichen. „Wir wollen aber nicht die letzten sein“, betont Stadtbaumeister Allgaier. Im Sommer will er das Thema abgeschlossen haben.
