Bankmitglieder „so oder so die Verlierer“
„Kipp-Prozess“: Volksbank geht in Berufung
Zollernalbkreis, 09.04.2010 von Rosalinde Conzelmann
Wie berichtet, hat die 1. Zivilkammer des Hechinger Landgerichtes am 18. Februar ein Urteil im Rechtsstreit „Kipp gegen die Volksbank Balingen“ verkündet. Amtsrichterin Schlenker hatte darin dem Kläger, dem Bickelsberger Eberhard Kipp, in weiten Teilen Recht gegeben und ihm Schadensersatz in Höhe von fast 10 000 Euro zugesprochen. Kipp hatte die Volksbank Balingen als geschädigter Anlieger verklagt. Der Familienvater hatte vor Jahren sein Erspartes auf Anraten seiner Hausbank in einem Immobilienfonds gesteckt und alles verloren. Nachdem sich beide Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, beschritt Kipp Ende 2008 den Klageweg. Zuvor hatte er seine Ansprüche an seine Ehefrau Birgit abgetreten.
Das Ehepaar freute sich natürlich über den Prozessausgang und erhielt nach der Bekanntgabe zahlreiche Anrufe von ebenfalls Geschädigten, die nun wieder Hoffnung schöpften. Eberhard Kipp hatte aber trotzdem große Zweifel, „dass die Volksbank das Urteil akzeptieren will“. Er sollte Recht behalten, denn nun ist es amtlich, dass die Bank in Berufung gehen wird. Die Klage wird in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt.
Enttäuscht stellt Kipp fest: „Egal, wie der neue Prozess ausgeht. Die Verlierer sind so oder so die Mitglieder der Volksbank Balingen.“ Denn bei einer neuerlichen Niederlage „verliert die Genossenschaft viel Geld. Gewinne die Bank wider Erwarten in zweiter Instanz, „müssen ebenfalls Mitglieder, in diesem Fall meine Ehefrau und ich, für den Schaden aufkommen.“
