Stadt Rottweil kontert Vorwürfe
Vom Land vorgeschlagene Knast-Standorte allesamt nicht geeignet
Schömberg / Rottweil, 27.02.2010 von Daniel Seeburger
Anfang vergangener Woche trafen sich die Bürgermeister von Schömberg, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg mit Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß. Thema des Gesprächs war das geplante Gefängnis bei Zepfenhan.
Die Schlichemtäler Bürgermeister bemängelten die fehlenden Informationen durch die Stadtverwaltung Rottweil, aber auch die Kriterien der Standortfindung. Sechs vom Finanz- und Justizministerium vorgeschlagene Standorte, allesamt kernstadtnah gelegen (Ausnahme: Hochwald bei Dunningen), seien vom Rottweiler Gemeinderat verworfen worden. Interessant aus Sicht der Schlichemtalgemeinden sei die Tatsache, dass das Bitzwäldle vom Land nicht in die Standortauswahl einbezogen worden sei, obgleich das Land Eigentümer dieser Fläche ist. Die Schlichemtal-Delegation schlussfolgerte, dass bei den Standortvorschlägen „Bitzwäldle“ und „Mittelberg“ die Entfernung zur Kernstadt ein dominierendes Kriterium in der Stadtverwaltung Rottweil gewesen sein müsse.
Dem sei keineswegs so, erklärte gestern Rottweils Pressesprecher Tobias Hermann. Nachdem das Land 2008 den von Rottweil favorisierten und in Innenstadtnähe gelegenen Standort Stallberg abgelehnt habe, habe man von Baden-Württemberg mehrere Vorschläge erhalten, die man untersucht habe. Diese Standorte hätten sich zum Teil nicht einmal auf Rottweiler Gemarkung befunden, so Hermann. Für die verbleibenden fünf Standorte hätte es verschiedene Ausschlussgründe gegeben, unter anderem die ungünstige Topografie, Naturschutz oder Gips im Untergrund. Sämtliche vom Land vorgeschlagenen Standorte seinen nach diesen vom Land vorgegebenen Ausschlusskriterien nicht geeignet gewesen.
Zwei Standorte seien von der Stadt als bedingt geeignet eingestuft worden. Gegen den Hegneberg habe aber direkte Siedlungsnähe gesprochen. außerdem sei das Gelände stark abfallend. Den Standort „Esch“ in Villingendorf sei vom Gemeinderat aus Naturschutzgründen abgelehnt worden.
Tobias Hermann widersprach auch Teilen der Resolution, die mehrere Gemeinderäte im Oberen Schlichemtal zu einem möglichen Großgefängnis verabschiedet hatten. Gerade der Passus, dass aus Sicht des Landesdenkmalamtes eine Überbauung von fünf Grabhügeln im Bitzwäldle bei Zepfenhan aus vorchristlicher Zeit nicht möglich sei, könne nicht auf die aktuelle Diskussion angewendet werden, da gerade diese Grabhügel durch den Bau eines Gefängnisses nicht in ihrem Bestand beeinträchtigt würden. Vor 22 Jahren erstellte das Landesdenkmalamt im Rahmen der Standortsuche für eine Kreismülldeponie ein entsprechendes Gutachten.
Die jetzt neu entdeckten Gräber müssten untersucht werden. Erst dann könne gesagt werden, ob deren Lage Auswirkungen auf ein Gefängnis habe. Das Gräberfeld werde auf jeden Fall größer, so Hermann. Die Daten, die man aus Aufnahmen gewonnen habe, müssten ausgewertet werden. Erst aufgrund dieser Daten seien dann Voruntersuchungen möglich, führte der Pressesprecher der Stadt Rottweil aus. Aus diesen Luftaufnahmen könne noch nichts über die historische Qualität der Gräber ausgesagt werden.
In den kommenden Wochen will das Land Probebohrungen im Bitzwälde durchführen und wird dabei in finanzielle Vorleistungen gehen. Dabei soll dann auch gleich die Bodenbeschaffenheit und der Untergrund genau untersucht werden. Wann die Bohrungen starten, weiß man bei der Stadt Rottweil nicht. Man geht aber davon aus, dass man erst nach Ostern das Findungsverfahren weiter vorantreiben kann.
