Volksbank muss Anleger entschädigen
Urteil im Rechtsstreit 'Kipp gegen Voba Balingen'
Hechingen, 19.02.2010 von Rosalinde Conzelmann
Nach zwei weit auseinander liegenden Verhandlungstagen verkündete Amtsrichterin Schlenker gestern Nachmittag in Abwesenheit beider Parteien ihr Urteil. Wie mehrfach berichtet, hat Eberhard Kipp die Volksbank Balingen auf Schadensersatz verklagt, weil er sein Erspartes auf Anraten seiner Hausbank, der damals noch selbstständigen Volksbank Rosenfeld, in einen Immobilienfonds gesteckt und alles verloren hat. Er bemühte sich erfolglos um eine außergerichtliche Einigung und reichte schließlich Ende 2008 Klage ein. Zu Beginn des Rechtstreites trat Kipp seine Ansprüche an seine Ehefrau Birgit ab.
Die Vorsitzende Richterin hat der Klage in weiten Teilen Recht gegeben. Der geschädigte Anleger hatte den Schadensersatzanspruch damit begründet, dass er bei der damaligen Anlage nicht ausreichend beraten worden sei und man ihn nicht über die Risiken aufgeklärt habe. Zudem habe ihm die Bank die Innenprovision verschwiegen.
Die Richterin stellte bei der Urteilsverkündung fest, dass nicht geprüft wurde, ob alle diese Pflichtverletzungen vorliegen. Sie begründet den Anspruch auf Schadensersatz mit der Tatsache, „dass nicht offengelegt wurde, dass die Volksbank bei dem Geschäft eine Rückprovision in Höhe von 4,5 Prozent erhalten hat.“ Hätte der Kläger gewusst, dass die Bank eine Provision erhält, „wäre ihm klar geworden, dass sich die Bank in einem Interessenkonflikt befindet“, so die Richterin. Weiter wies sie den Antrag der Beklagten auf Verjährung zurück. Das neue Schuldenrecht lasse eine andere Schlussfolgerung zu. Eberhard Kipp hatte die Fonds 1992 erworben und zum Teil über ein Darlehen finanziert.
„Natürlich freut mich dieses Urteil“, sagt Kipp, der bereits über den Prozessausgang informiert war. Allerdings hegt der Bickelsberger große Zweifel, „ob die Volksbank Balingen das Urteil akzeptieren wird oder ob der Vorstand in seiner Verbohrtheit weitermachen wird.“ Kipp kann sich erst so richtig freuen, „wenn das Urteil rechtskräftig ist.“ Sollte die Volksbank Balingen in Berufung gehen, wird das Oberlandesgericht Stuttgart als nächste Instanz gehört.
