Volksbank muss Anleger entschädigen

Urteil im Rechtsstreit 'Kipp gegen Voba Balingen'

Hechingen, 19.02.2010 von Rosalinde Conzelmann

Anzeige
Die 1. Zivilkammer des Hechinger Landgerichtes hat die Volksbank Balingen dazu verurteilt, 9 600 Euro Schadensersatz an Birgit Kipp zu zahlen. Eberhart Kipp hatte als geschädigter Anlieger die Bank verklagt.

Nach zwei weit auseinander liegenden Verhandlungstagen verkündete Amtsrichterin Schlenker gestern Nachmittag in Abwesenheit beider Parteien ihr Urteil. Wie mehrfach berichtet, hat Eberhard Kipp die Volksbank Balingen auf Schadensersatz verklagt, weil er sein Erspartes auf Anraten seiner Hausbank, der damals noch selbstständigen Volksbank Rosenfeld, in einen Immobilienfonds gesteckt und alles verloren hat. Er bemühte sich erfolglos um eine außergerichtliche Einigung und reichte schließlich Ende 2008 Klage ein. Zu Beginn des Rechtstreites trat Kipp seine Ansprüche an seine Ehefrau Birgit ab.

Die Vorsitzende Richterin hat der Klage in weiten Teilen Recht gegeben. Der geschädigte Anleger hatte den Schadensersatzanspruch damit begründet, dass er bei der damaligen Anlage nicht ausreichend beraten worden sei und man ihn nicht über die Risiken aufgeklärt habe. Zudem habe ihm die Bank die Innenprovision verschwiegen.

Die Richterin stellte bei der Urteilsverkündung fest, dass nicht geprüft wurde, ob alle diese Pflichtverletzungen vorliegen. Sie begründet den Anspruch auf Schadensersatz mit der Tatsache, „dass nicht offengelegt wurde, dass die Volksbank bei dem Geschäft eine Rückprovision in Höhe von 4,5 Prozent erhalten hat.“ Hätte der Kläger gewusst, dass die Bank eine Provision erhält, „wäre ihm klar geworden, dass sich die Bank in einem Interessenkonflikt befindet“, so die Richterin. Weiter wies sie den Antrag der Beklagten auf Verjährung zurück. Das neue Schuldenrecht lasse eine andere Schlussfolgerung zu. Eberhard Kipp hatte die Fonds 1992 erworben und zum Teil über ein Darlehen finanziert.

„Natürlich freut mich dieses Urteil“, sagt Kipp, der bereits über den Prozessausgang informiert war. Allerdings hegt der Bickelsberger große Zweifel, „ob die Volksbank Balingen das Urteil akzeptieren wird oder ob der Vorstand in seiner Verbohrtheit weitermachen wird.“ Kipp kann sich erst so richtig freuen, „wenn das Urteil rechtskräftig ist.“ Sollte die Volksbank Balingen in Berufung gehen, wird das Oberlandesgericht Stuttgart als nächste Instanz gehört.

Volksbank-Vorstand sollte endlich aufwachen!

Die Volksbank Balingen versucht derzeit, die Anleger zu einem 50%-Kompromiss zu überreden. Da werden Horrorszenarien an die Wand gemalt, z.B. es wäre nur eine Frage der Zeit, bis "irgendein Richter diesen Kickback-Schwachsinn beendet". Die Bankvorstände üben massiven Druck auf die Geschädigten aus und werden gelegentlich schon mal laut im Gespräch, wenn die Anleger dem faulen Kompromiss nicht zustimmen wollen.

Liebe Vorstände der Volksbank Balingen: Der BGH hat die Situation eindeutig und einfür alle mal geklärt. Falls Ihr es noch nicht wisst: Der BGH ist die höchste Instanz. Da kommt nicht "irgendein Richter" und beendet irgendwas. Vielmehr hat der BGH Euer schamloses Treiben beendet, bei dem ihr seit Jahren versucht, das geltende Gesetz nach Eurem Geschmack zurecht zu biegen.

Jetzt habt ihr die Wahl: Jeden Anleger freiwillig und komplett entschädigen (incl. Zinsen und entgangenem Gewinn) oder gegen jeden einzelnen Anleger vor Gericht verlieren und ihn dann entschädigen. Und die Gerichtskosten auch noch zahlen.

Ich glaube kaum, dass Eure Mitglieder (wie ihr vielleicht wisst, sind die nämlich die Eigentümer Eures Ladens) es noch lange mit ansehen, wie ihr das Geld für sinnlose Gerichtsprozesse verschwendet anstatt es als Dividende auszuschütten.

Ihr habt Mist gebaut. Großen Mist!
Jetzt ist es an der Zeit, das zuzugeben und den Kurs zu korrigieren.

Nicht mit neuen, faulen Kompromissen und Abzockmannövern, sondern so, wie es nach Moral, Recht und Gesetz korrekt ist. Falls ihr diese Begriffe noch kennt.

Dr. M. Janssen am 13.07.2010 12:40:05

Endlich ein "gerechtes" Urteil

Acu ich zähle zu den DG-Fonds-Geschädigten und mußte erleben, dass mir per Landgerichtsbeschluß untersagt wurde, auf die zweifelhaften Ge-
schäfte meiner damaligen Volksbank per Handzettel öffentlich aufmerksam zu machen. Meine außergerichtlichen Versuche einer Einigung verliefen im Sande. Jetzt versuche ich mit Hilfe einer Rechtskostenversiche-
rung per anwaltlicher Hilfe zu meinem Recht (und Geld) zu kommen.
Die Uneinsichtigkeit meiner damaligen Volksbank (ich bin schson längst keine Genosse mehr) spottet jeder Beschreibung.

Hans Schröder am 11.03.2010 20:04:37

Gerichtsurteil gegen Volksbank

Die Volksbanken wie auch das Zentralinstitut DZ Bank scheuen keine Mühe und Aufwand, um sich in's rechte Licht zu rücken. Wer bezahlt das alles am Ende? Natürlich die Mitglieder der Banken. Als Geschädigter habe ich auch Klage gegen meine Bank und die DZ Bank eingereicht. Nun wird man als ein Anleger dargestellt, der über alle Risiken Bescheid wusste, ja, der das Risiko geradezu gesucht hat und der auch so reich ist, dass es ihm doch gar nichts ausmacht, wenn er 20.000,00 EUR oder mehr verliert. Es müsste den Volksbanken behördlich verboten werden, das Wort VOLK weiterhin in ihrem Firmennamen zu verwenden.
Manfred Ackermann am 24.02.2010 19:30:15

Nicht drumrum reden!

Die Bank wurde wegen einer Schmiergeldzahlung verurteilt.
Das ist die Wahrheit.

Man darf das Kind ruhig beim Namen nennen.
Karlheinz Leis am 21.02.2010 20:56:03

Kipp gegen VB Balingen_DG-Fonds

Endlich ein gerechtes Urteil zu Gunsten der DG-Geschädigten!!

Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen auch bei der Volksbank Schwarzwald-Neckar in Schramberg nun endlich erkennen, dass sie ihre abweisende Verhaltensweise gegenüber den geschädigten Anlegern neu überdenken!??. Eine späte Einsicht gegenüber den ehemaligen Volksbank-Mitgliedern wäre jedenfalls besser als gar keine.
VOBAGESCHÄDIGTER am 20.02.2010 14:30:16

Volksbank muss Anleger entschädigen

Nicht nur die großen Banken haben ihr makaberes Spiel mit ihren Kunden getrieben, auch die vorgeblich seriösen und kundennahen Volks- und Raiffeisenbanken im Schlepptau der DZ-Bank haben offenbar bei der Vermittlung von vorgeblich sicheren Geldanlagen zahlreiche Kunden verprellt. Allein bei der Vermittlung von DG-Fonds wurden nach heutiger Kenntnis über 20.000 Kunden geschädigt. Von "Ausnahmen" und "bedauerlichen und nicht vorhersehbaren Entwicklungen" kann da keine Rede sein. Diese Vertriebsstrategie war wohl systematisch geplant.
Mein Vertrauen in diese Bankengruppe ist nun nachhaltig gestört, denn auch ich wurde von meiner Volksbank mit diesen fragwürdigen Fonds beglückt.
Eine Kehrtwende kann nur erreicht werden, wenn Fehlverhalten von Banken und Bankberatern konsequent geahndet werden und zwar rückwirkend! Dazu müssten die Verjährungsfristen deutlich verlängert, die Prospekthaftung verschärft und die Umkehr der Beweislast zugunsten der Anleger eingeführt werden.
Hans Joachim Bendlin am 20.02.2010 13:31:22

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Als Mitglied einer genossenschaftlichen Bank bin ich der Ansicht, dass wir als Mitglieder dazu verpflichtet sind, wachsam zu überprüfen, ob die genossenschaftlichen Grundsätze eingehalten werden.

Bei der Balinger Volksbank ist dies eindeutig nicht der Fall, darum müssen sich die Mitglieder wehren. Die DDR-Bürger haben ja irgendwann auch erkannt, dass man der Klüngelei der Genossen nicht tatenöos zusehen darf.



Raiffeisen-Fan am 20.02.2010 10:22:34

Urteil müßte zu Rücktritten führen

1. Der Vorstand sollte sich schämen und zurücktreten.
2. Der Aufsichtsrat sollte sich schämen und zurücktreten.
…wenn beides nicht geschieht, sollten 3. die Mitglieder bei der nächsten Wahl beide Gremien in die Wüste schicken, nicht jedoch ohne Regressansprüche.
Außerdem sollte nicht nur dem klagenden Mitglied, sondern allen, die so falsch beraten wurden, ihr Schaden von der Bank ersetzt werden.
Dr. Reinhardt am 19.02.2010 18:24:56

Rücktrittsforderung ist berechtigt!

Ich halte die Rücktrittsforderung für gerechtfertigt.
Ein Vorstand, der so krasse fehlentscheidungen trifft und damit einer Genossenschaft solchen Schaden zufügt, darf nicht länger im Amt bleiben.

Ich bin jedoch nicht Mitglied dieser Genossenschaft - und weil auch hier der genossenschaftliche Grundsatz der Demokratie gilt (auch wenn er bei der Volksbank Balingen wohl in Vergessenheit geraten ist), müssen die Mitglieder dafür sorgen, dass ihre Genossenschaft nicht von den falschen Leuten vertreten wird.
Helmut Müller am 20.02.2010 17:28:17

Volksbank muss Anleger entschädigen

Nicht nur der Vorstand der Volksbank Balingen sollte zurücktreten, sondern auch der Vorstand der DZ-Bank AG Frankfurt. Denn schließlich wurden diese Fondskonzepte von der DZ-Bank entwickelt und auf den Markt gebracht.
Hans Joachim Bendlin am 20.02.2010 13:36:14

Gott sei Dank tot!

Hatte nicht einst Friedrich Wilhelm Raiffeisen die großartige Idee, eine Genossenschaft zu gründen, um eben nicht das Großkapital, sondern eine überschaubare Zahl einfacher Leute zu wahren Geschäftspartnern auf Augenhöhe zu machen? Wo nicht Machtkampf und Wucherei/größtmögliche Ausbeutung Prinzip sein sollte, sondern die Freude am gemeinschaftlichen Handeln und am gegenseitigen Nutzen der gemeinsamen Schaffenskraft? Hätte diese Idee nicht heute mehr Berechtigung denn je ("Bankenkrise", "Moral der Eliten")? Gott sei Dank muss sich der arme Mann nicht mehr ansehen, was seine gutbezahlten "Jünger" in den Chefetagen der genossenschaftlichen (Zentral-)Institute im Namen Ihrer Mitglieder anstellen. Ein Sieg für die Gerechtigkeit und die Geschäfts-Kultur in Deutschland! Herzlichen Glückwunsch - von einem Mitgenossen dieses Instituts!
Florian Kipp am 19.02.2010 15:58:54

Interessenskonflikte pur

Ein System, das funktioiniert: Anstatt die Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder gegenüber dem Vorstand zu vertreten, gibt es doch tatsächlich Aufsichtsräte, die genau das Gegenteil tun. Der Vorstand seinerseits sorgt dafür, dass die “Maulwurf”-Leistungen fürstlich vergütet werden. Mit Geldern der Genossenschaft, versteht sich. Geld, den Mitgliedern gehört – nicht dem Vorstand der Bank. Auch nicht dem Aufsichtsrat.

Die schmiergeldgetriebene Falschberatung des Kunden Kipp war nicht der einzige Interessenskonflikt bei diesem fragwürdigen Komplott, das seit vielen Jahren ungeniert unter dem scheinheiligen genossenschaftlichen Deckmäntelchen sein Unwesen treibt.

Vermögensberater am 19.02.2010 15:17:55

Kommt jetzt die Einsicht?

Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen bei der Volksbank Balingen nun endlich erkennen, dass ihr Verhalten gegenüber den geschädigten Anlegern völlig daneben war. Eine späte Einsicht wäre besser als gar keine.
August Schmid am 19.02.2010 13:46:57

Volksbank muß Anleger entschädigen

Wie schön: Das Gericht hat Recht gesprochen! Nur die, die jahrelang Unrecht betrieben, rechtschaffenden Kunden ihr Erspartes abgenommen haben, werden dies genau so weiter tun. Sie haben kein Rechtsempfinden, keine Skrupel, betreiben weiter ihr einträgliches "Geschäft". Einen Dank auch an diese Zeitung, der mehr daran gelegen ist, ihre Leser zu informieren, um hoffentlich weiteren Schaden von den Genossen-Kunden abzuwenden.
Gerald Stöhr am 19.02.2010 18:15:03

Erst viel Versprechen, dann die eigenen Mitglieder im Stich lassen

Da helfen auch die märchenhaften Modellrechnungen des Herrn Luippold über die Rendite genossenschaftlicher Finanzprodukte nicht, die er regelmäßig bei Mitgliederversammlungen propagiert.

Wenn es gilt, steht die Volksbank nicht zu ihrem Wort.

Das sollten die Mitglieder allmählich kapieren und die Konsequenzen daraus ziehen.
Dr. M. Janssen am 19.02.2010 12:34:22

vollmundige Versprechungen durch Volksbanken

Diesem Kommentar muss ich zustimmen!
Auch die Volksbank Schwarzwald-Neckar in Schramberg hat bei den Mitgliederversammlungen in 2009 nur gute Zahlen bekanntgegeben und angeblich krisensichere Finanzprodukte verkauft!
Dabei hat der Bankvorstand die geleimten DG-Schrott-Immobilien-Anleger aus den 90er-Jahren völlig ignoriert und schiebt alles auf gesunkene Mieteinnahmen und auf das Überangebot bei Immoblien!!
vobageschaedigt am 28.02.2010 12:26:08
Kommentare dieses Artikels als Feed
Anzeige
Anzeige

PROBE LESEN

Der ZAK bei Facebook