Umfangreiches Verfahren für Solarpark
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Giebel“ auf den Weg gebracht
Dotternhausen, 04.02.2010 von Andreas Westerhausen
Auf der Suche nach neuen Standorten für seine Solar-Parks ist die Projektmanagement Vogt GmbH aus Ravensburg auf den Plettenberg gestoßen. Nach einer Kontaktaufnahme mit Holcim, war schnell klar, dass sich der aktive Steinbruch zur Zeit nicht für einen Solarpark eignet. Bei einer Betriebsbegehung stellte sich dann das Gewann Giebel, südlich vom Schiefersee, als idealer Standort dar. Zum einen seine Ausrichtung gegen Süden, zum anderen ist es außer vom Holcim- Betriebsgelände kaum einsehbar und als renaturierte Fläche ist sie Konversionsgebiet. Zur Zeit dürfen in Baden-Württemberg Solarparks nur auf Konversionsfläche und Dachflächen entstehen.
Gemeinderat Hugo Uttenweiler fragte nach, was die Gemeinde davon habe wenn sie landwirtschaftliche Fläche für den Solarpark abgebe. Neben der Produktion von etwa vier Megawatt umweltfreundlichen Solarstrom, kann die Gemeinde nach einer gewissen Anlaufzeit auch Gewerbesteuer abschöpfen. Außer der Grünflächenpflege durch einen Landwirt oder Schafe, fallen auch keine weiteren Arbeiten auf dem Gebiet an.
Im Außenbereich sind Großflächenanlagen nicht zulässig. Um die Fläche mit Solarpanelen zu bebauen ist deshalb ein Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Dafür ist jedoch ein kompletter Umweltbericht notwendig. Mit der Bauleitplanung für das Verfahren beauftragte der Gemeinderat das Büro Dr. Grossmann. Unter der Maßgabe, dass im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange dem Gemeinderat die Möglichkeit verbleibt sämtliche Vor- und Nachteile des Solarparks zu prüfen, stimmte er der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Giebel“ bei einer Enthaltung zu.
