„Männerabend“ nur Vorwand?

Dritte Runde im Gerichtsverfahren um räuberische Erpressung – Zähe Befragung

Zollernalbkreis, 28.01.2010 von Rosalinde Conzelmann

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War der „Männerabend“ nur Vorwand, um Schulden einzutreiben? Im dritten Prozesstag um räuberische Erpressung bestätigen die zäh verlaufenden Befragungen des Opfers und zweier Zeugen diesen Verdacht.

Wie berichtet, wirft Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter den sechs Angeklagten – fünf kommen aus Karlsruhe, einer ist Kneipier in Balingen – vor, am 13. September 2008 unter Androhung von körperlicher Gewalt in Spielotheken in Balingen und Hechingen Geld „eingetrieben“ zu haben. Am zweiten Prozesstag hatten drei der „Karlsruher“ Angeklagten keine plausible Erklärung für ihren Besuch im Zollernalbkreis abgeben können. Man habe im Stuttgarter Raum einen „Männerabend“ durchziehen wollen.

Der Mitarbeiter des Hechinger Spielcasinos, der in jener Nacht ordentlich Prügel bezog, packte am zweiten Prozesstag aus und berichtete dem Gericht unter Vorsitz von Ernst Wührl, dass der angeklagte Kneipier bei manipulierten Würfelspielen abgezockt worden sei. Er habe zwischen 5000 und 7 500 Euro verloren.

Ohne Verzögerung begann der dritte Prozesstag. „Ich bin da Herr Staatsanwalt“, stellte sich einer der Angeklagten persönlich bei Beiter vor. Zwei Angeklagte hatten am ersten Prozesstag gefehlt, worauf Beiter einen Haftbefehl erlassen hatte. „Das möchte ich nie wieder erleben“, zeigte sich der kurzzeitig Verhaftete auch gestern noch tief beeindruckt.

Die Fortsetzung der Vernehmung des Prügelopfers zog sich ordentlich in die Länge. Der junge Mann erzählte, dass er an jenem Abend zwei Faustschläge ins Gesicht bekommen habe, nahm aber das Brüderpaar in Schutz: „Die beiden haben geschrien, lass ihn los.“ Er bestätigte erneut, dass er als Lockvogel gedient habe, um den Wirt in die Zockerrunde zu holen. Er habe dem Betrogenen aber schon Monate vor dem unschönen Vorfall reinen Wein eingeschenkt und ihm erzählt, dass die Würfel gezinkt waren, „weil ich ein schlechtes Gewissen hatte.“ Wiederholt erklärte der Türke, dass der Wirt sein verzocktes Geld wiederhaben wollte. „Er hat mir aber nicht gedroht“, beteuerte er. Eine Aussage, die den Ankläger in Rage brachte. „Wir wissen, dass sie teilweise gelogen haben, ich will jetzt die Wahrheit wissen“, forderte er den Geschädigten auf. Zumal es ganz anderslautende Zeugenaussagen gebe. Der Angestellte blieb bei seiner Version, dass keine Androhung von Gewalt im Spiel war. „Ich werde ein Verfahren wegen Falschaussage gegen sie einleiten“, zeigte Beiter Härte.

Zäh zog sich auch die Befragung von zwei weiteren Zeugen hin. Die beiden jungen Männer hatten in jener Nacht die Spielothek besucht und und den „Überfall“ hautnah erlebt. Während sich die Zeugen, die Arbeitskollegen sind, bei ihrer polizeilichen Vernehmung noch sehr detailliert an alles erinnert und von einem handfesten Streit mit Faustschlägen, Drohungen und sogar Fußtritten berichtet hatten, waren ihre Äußerungen im Zeugenstand vage und vorsichtig. Immer wieder hakte der Vorsitzende nach und zitierte aus den Polizeiprotokollen. „Es war wohl schon so, wie ich es damals gesagt habe“, kam eine Bestätigung. Doch generell festlegen wollten sich beide Zeugen nicht, sie waren sich aber sicher, dass von Schulden und Geldeintreiben die Rede war und dass das Opfer übel zugerichtet wurde. „Ich war im Schock und hatte Angst“, meinte einer der Zeugen.

Für den Prozess sind vorläufig sechs Verhandlungstage angesetzt. am Mittwoch, 3. Februar, geht es weiter.

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