Biotop kreuzt Baugebiet

„Gruben-Ramsäcker“ ist erneut Thema im Gemeinderat

Obernheim, 22.01.2010 von Volker Schweizer

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Wieder einmal war der Bebauungsplan „Gruben-Ramsäcker“ das bestimmende Thema im Gemeinderat. In der März-Sitzung wird die Sache aber wohl endgültig zum Abschluss gebracht.

Das Planwerk stammt aus dem Jahr 1993. Da man damals die naturschutzrechtlichen Angelegenheiten nicht aufgearbeitet hatte, erlangte der Entwurf keine Rechtskraft.

Zwischenzeitlich gab es Änderungen im Baugesetzbuch und in den Bauverordnungen. Diese werden nun mit eingearbeitet. Auch beschloss man, die Eichenstraße und den Forchenweg einzubeziehen. Dort galten bisher noch die Bestimmungen aus dem Jahr 1961.

Mitdiskutierten durfte nur die Hälfte der Ratsrunde. Der Rest war befangen und musste die Ausführungen der beiden Planer vom Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen aus den Zuhörreihen verfolgen.

„Gruben-Ramsäcker“, das eine Größe von zehn Hektar aufweist, gliedert sich künftig in ein Gewerbegebiet, ein eingeschränktes Gewerbegebiet, ein Mischgebiet und ein allgemeines Wohngebiet, wo sich auch nicht störende Handwerksbetriebe niederlassen dürfen. Im Wohngebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen. Je Grundstück sind zwei Wohneinheiten – zweigeschossig mit einer maximalen Höhe von 8,75 Metern – zulässig. Außerdem müssen je Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Nicht erlaubt sind Hundezwinger, wohl aber Kleintierhaltung, wenn es sich nicht gerade um eine Hasenzucht handle, wie Planer Manfred Rathgeb schmunzelnd bemerkte.

Um den Bebauungsplan genehmigt zu bekommen, muss die Gemeinde Ausgleichsflächen ausweisen. Diese befinden sich zum Teil im Bereich von „Gruben-Ramsäcker“, aber auch außerhalb. Bereits durch die Gemeinde vorgenommene Maßnahmen fließen mit ein. Fachplaner Ludger Große Scharmann aus Waldenbuch könnte sich vorstellen, die Wacholderheiden auf dem Burgbühl zu erweitern und die Zufahrtsstraße Richtung Heidenhof, ab der Moto-Cross-Strecke, zu bepflanzen. Auf Anregung von Revierförster Klaus Dreher möchte die Gemeinde überprüfen, ob auch die naturnahe Waldbewirtschaftung mit einfließen kann. Im Gespräch war der Fichtenwald, der der Kirche gehört.

Da man das Baugebiet mit der Bühlstraße verbinden möchte, die Straße aber durch ein „besonders geschütztes Biotop“ führt, stellte das Gremium Anträge auf Ausnahmeerlaubnis und Befreiung von der so genannten Landschaftsschutzgebiets-Verordnung.

Abschließend erläuterte Diplom-Ingenieur Jürgen Bühler die Hochwasserschutzmaßnahmen, die in den Bebauungsplan einfließen sollen. Zum Teil wurden die Anregungen aus der im Dezember stattgefundenen Bürgerinformation berücksichtigt. So wird in „Gruben-Ramsäcker“ das Wasser breitflächig ins Gelände abgeleitet und auf ein Becken verzichtet.

Jürgen Moser störte sich an den vielen Vorgaben: „Da wurde über das Ziel hinausgeschossen.“ Der Gemeinde sind allerdings die Hände gebunden, die Richtung gibt der Gesetzgeber vor. Und deshalb muss vom 1. Februar bis 2. März der Entwurf auch offengelegt werden.

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