Ein fataler Griff zum falschen Fünfziger

14 Monate Haft für 20-jährigen Burladinger – Gericht gibt Verurteiltem eine letzte Chance

Zollernalbkreis, 20.01.2010

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Das hat man nicht oft. Vorbewährung nennt sich die Frist, die das Hechinger Jugendschöffengericht einem 20-Jährigen einräumte. Ob er ins Gefängnis muss, entscheidet sich in sechs Monaten.

Wegen Hehlerei und Beihilfe zur Geldfälschung wurde der Burladinger zu einer 14-monatigen Jugendstrafe verurteilt. Es ist, um mit Amtsgerichtsdirektorin Irene Schilling zu sprechen, für den Verurteilten ?die letzte Chance, dem Gefängnis doch noch zu entgehen. Nach sechs Monaten wird das Gericht entscheiden, ob die verhängte Jugendstrafe doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird.

Doch der Reihe nach: Verurteilt wurde der junge Mann, weil er für einen Freund eine Kiste aufbewahrte, in der sich zwei gestohlene Computer-Bildschirme und ein Packen gefälschter 50-Euro-Scheine befanden, und weil er einen dieser falschen Fuffziger selbst verwendet, um damit eine Busfahrkarte zu bezahlen.

Letzteres geschah Ende Juni vergangenen Jahres in Balingen und führte dazu, dass nicht nur der 20-Jährige der Kriminalpolizei ins Netz ging, sondern auch zwei Freunde aus dem Kreis Reutlingen, die mit einem Laserdrucker gleich 150 falsche 50-Euro-Scheine hergestellt haben sollen. Der Burladinger war auf dem Weg zur Arbeit, hatte sonst nur noch seinen letzten Euro in der Tasche und versuchte, dem Busfahrer die ?Blüte? anzudrehen. Dem fiel sofort auf, dass der Schein nicht echt war. Er verschloss die Türen, rief die Polizei ? und die nahm den schmächtigen Burschen von der Alb an der nächsten Haltestelle in Empfang.

„Ich war auf Hartz IV, der Kühlschrank war leer, ich hatte kaum noch einen Cent“?, schilderte der Angeklagte seine desolate finanzielle Lage an jenem Juni-Morgen. ?Einiges auf dem Kerbholz hatte er auch schon, wie Richterin Schilling dem Vorstrafenregister entnahm. Zudem hatte er sich hartnäckig geweigert, mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten. ?Keine guten Karten schien der Angeklagte am Ende der Beweisaufnahme zu haben. Die Wende brachte der Jugendgerichtshelfer, der die extrem problematische Biografie des Delinquenten so eindringlich schilderte, dass der junge Mann hemmungslos zu weinen begann. Er hatte nie familiären Rückhalt? und keine Vorbilder, sagte der Gerichtshelfer. Nach dieser Schilderung wollte selbst die Staatsanwältin den Angeklagten nicht mehr sofort hinter Gittern sehen und regte die Vorbewährungszeit an, auf die das Gericht einging.

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