Sagt Rom, wer gerechtfertigt ist?
Balingens Stadtpfarrer Dr. Jochen Vollmer hält Freude für verfrüht
Balingen, 03.11.1999
Ein großer Schritt zur Einheit - oder neuerliches Unterstreichen der Vorherrschaft Roms? Sehr kritisch und mißtrauisch beurteilt der evangelische Theologe Dr. Jochen Vollmer die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" in Augsburg - deren Bedeutung für die abendländische Christenheit zwischen Helloween und Formel 1 kaum zur Geltung gekommen war. Vollmer nimmt wie folgt Stellung:
"Die Freude über die Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" am 31. Oktober 1999 in Augsburg - 482 Jahre nach Luthers Thesenanschlag, der die Reformation und die Kirchenspaltung auslöste, ist verfrüht und ganz und gar unangebracht. Zwar hat man sich mit der "Gemeinsamen Erklärung" und dem Anhang auf einen Wortlaut geeinigt, doch ist der Stellenwert und der Kontext der Rechtfertigungslehre in beiden Kirchen grundverschieden.
Für die evangelischen Kirchen ist die Rechtfertigung des Menschen vor Gott allein aus Gnaden der zentrale Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt und auf den alle anderen Artikel des Glaubens nachgeordnet zu beziehen sind, für das katholische Verständnis ist die Rechtfertigung ein Artikel neben vielen anderen.
Es war der Ablass, der 1517 die Reformation und die Kirchenspaltung auslöste. Am ersten Advent 1998 hat Papst Johannes Paul II. das Jahr 2000 als ein Jubeljahr mit reichen Ablassgnaden angekündigt. Auch wenn der Ablass heute nicht mehr das ist, was er zu Zeiten Leos X., Tetzels und Luthers einmal war, so beansprucht der Papst mit dem Ablass die Verfügungsgewalt über einen göttlichen Straferlass. Das ist mit dem evangelischen Verständnis der Rechtfertigung und des Glaubens schlechterdings unvereinbar.
Im Vorfeld der Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung" hat Kardinal Ratzinger unmissverständlich erklärt: "Wer der Lehre des Konzils von Trient widerspricht, widerspricht der Lehre, dem Glauben der Kirche." Nach wie vor gelten die Verdammungsurteile des Konzils von Trient (1545 - 1563) über die reformatorische Lehre und das evangelische Verständnis des Glaubens. Nach wie vor wird den reformatorischen Kirchen von Rom die Bezeichnung "Kirche" verweigert.
Die Lehre von der Kirche, dem Abendmahl, den Ämtern und der Frauenordination bleiben von der "Gemeinsamen Erklärung" nach katholischem Verständnis unberührt, nach evangelischem Verständnis ist dies ein unerträglicher Widerspruch.
Wenn die Rechtfertigung des Menschen vor Gott aus Gnaden allein uneingeschränkt gilt, dann kann Gottes souveräne Gnade nicht von der Kirche und ihren Ämtern verwaltet werden, dann gibt es keinen Kirchenschatz, keine geweihten Ämter und Altäre und keine Ablasspraxis, die die Gnade verfügbar machen. Wenn die Rechtfertigung auch uneingeschränkt der Frau gilt, dann ist nach protestantischem Verständnis nicht einzusehen, warum die Frau von den Leitungsämtern der Kirche ausgeschlossen, warum dem Priester das Gottesrecht und Menschenrecht der Ehe vorenthalten wird. Denn wer gerechtfertigt ist, ist tauglich für alle Ämter ohne jede Vorleistung, auch ohne die Vorleistung des Zölibats.
Schlechterdings skandalös ist die Verweigerung der Abendmahlsgemeinschaft trotz der "Gemeinsamen Erklärung". Denn wer gerechtfertigt ist, ist zum Tisch Jesu Christi geladen. Indem uns von Rom die Abendmahlsgemeinschaft und die Bezeichnung "Kirche" nach wie vor verweigert werden, entscheidet letztlich Rom, wer gerechtfertigt ist und wer nicht. Diese Anmaßung müssen wir in aller Form zurückweisen.
Die Freude über die Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung" ist ganz und gar unbegründet. Die "Gemeinsame Erklärung" verschleiert die Wahrheit - und das ist zutiefst ärgerlich."
