Der Tod und der Fiskus

Fragen an den Initiator der 1. Balinger Erbrechtstage, Dieter Scharf

Balingen, 28.10.1999 von Karl-Otto Müller

Heute abend starten die ersten Balinger Erbrechtstage, drei Vortragsabende zu Fragen ums Deutsche Erbrecht. Jeweils in der Balinger Stadthalle. Initiator ist der Balinger Steuerberater Dieter Scharf, Mitveranstalter die Sparkasse Zollernalb, die Balinger Volkshochschule und der ZOLLERN-ALB-KURIER.
Der heutige Auftaktvortrag steht unter dem Titel "Vererben mit Sinn und Verstand". Referent ist Prof. Klaus Michael Groll, Vorsitzender des Deutschen Erbrechtsforums. Den zweiten Abend am kommenden Dienstag, 2. November, stellt der Villinger Rechtsanwalt Gerhard Ruby unter den Titel "Pflichtteilsrecht - Fluch oder Segen?" Und Dieter Scharf selbst gibt zum Abschluss am 11. November, ebenfalls wieder in der Balinger Stadthalle und ebenfalls um 19.30 Uhr, Tips zu "Steuergünstig verschenken und vererben". Vorab unterhielten wir uns mit Dieter Scharf als örtlichem Vertreter des Erbrechtsforums und Initiator dieser Vortragsreihe (zu denen natürlich kein Eintritt erhoben wird).
  • Herr Scharf, Sie sind Initiator der ersten Balinger Erbrechtstage und Steuerberater. Testamentsfragen bringt der Laie jedoch zuvorderst mit der Person des Notars in Verbindung. Was ist für Sie Anlass, diese Erbrechtstage zu veranstalten? Diese Verbindung zu dem Notar ist sicherlich richtig, jedoch habe ich in 25 Jahren Berufserfahrung in der Steuerberatung festgestellt, dass das Vertrauen zum Steuerberater sehr groß ist. Das ist auch oft der Grund, warum ein Mandant zunächst mit seinem Steuerberater über bestimmte Pläne diskutiert, bevor er den Weg zum Notar antritt. Nicht zuletzt Familieninternas und sämtliche Zahlen, die der Mandant oft selbst nicht sofort parat hat, sind dem Steuerberater geläufig und aus diesem Grund ist es sehr wichtig und mir ein Anliegen, dass Fragen der Testamentgestaltung und der Erbfolge zunächst mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgeklärt werden. Immer wieder habe ich erlebt, dass es schlimme Familienzwistigkeiten gibt, die in keinster Weise dem letzten Willen des Verstorbenen gerecht werden. Aus solchen Sackgassen kommt man nur unter größten Anstrengungen und unter Verlust von Teilen des Vermögens wieder heraus. Diese Probleme haben mich veranlasst, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forum für Erbrecht diese Erbrechtstage zu veranstalten.
  • Was dürfen unsere Leser von diesen drei Erbrechtstagen für sich ganz persönlich erwarten? Der interessierte Besucher dieser Veranstaltungen wird sicherlich neue Impulse für seine Überlegungen bekommen, die er bezüglich Erben und Vererben angestellt hat. Ideal wäre es, wenn mehrere Generationen einer Familie diese Veranstaltungen besuchen würden, da sie sicherlich das gesamte Thema Erben und Vererben danach in einem anderen Licht sehen. Es soll kein Tabuthema mehr sein. Außerdem wird der Besucher seine eigene Situation besser einschätzen lernen. Nicht zuletzt bekommt der Besucher einen kostenlosen Vortrag und kostenlose Anregungen bezüglich des Erbrechts und des Erbsteuerrechts, so dass er sich frei und ohne Verpflichtung diesem Thema nähern kann.
  • Immer wieder ist zu hören, dass in den kommenden Dekaden in der Bundesrepublik Billionen-Vermögen in neue Hände kommen. Verständlich, dass der Gesetzgeber an diesen Vermögensbewegungen partizipieren möchte. Können Erb-Lasser oder Erbnehmer dem Fiskus ein Schnippchen schlagen? Ohne Zweifel gibt es auf keinem anderen Steuerrechtsgebiet mehr Möglichkeiten legal Steuern zu sparen. Die riesigen Vermögen, die in den nächsten Jahrzehnten in die Hände der nachfolgenden Generationen übergehen, sind sicherlich eine willkommene Quelle für den Staat, um das Steueraufkommen zu erhöhen. Auch die aktuellen Diskussionen der Regierung lassen keinen Zweifel offen, dass zukünftige große Vermögensübergaben besteuert werden sollen. Dennoch bestehen vielfältige Möglichkeiten für den Erb- Lasser, den Fiskus in manchen Fällen leer ausgehen zu lassen. Auch hierzu ist es unabdingbar den Einzelfall zu betrachten, das Vermögen genauestens unter die Lupe zu nehmen und die Erbregelungen vertraglich zu fixieren. Herr Scharf, vielen Dank für das Gespräch.
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