Netto-Markt darf weiterbauen

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag Schömbergs ab

Netto-Markt darf weiterbauen

Dotternhausen, 19.07.2007 von Daniel Seeburger

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Der Netto-Markt im Dotternhausener Gewerbegebiet „Großer Acker“ darf weiter gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Eilantrag Schömbergs auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zur Baugenehmigung zurückgewiesen.

Das Gericht habe etwaige Abwägungsfehler beim Erlass des maßgeblichen Bebauungsplans von Dotternhausen, der ein Gewerbegebiet festsetzt, für unbeachtlich gehalten, hieß es gestern aus dem Verwaltungsgericht. Schömberg könne sich deshalb „voraussichtlich nicht auf eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots berufen“. Außerdem sei durch das Vorhaben in Dotternhausen „keine unzumutbare Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur in Schömberg“ zu erwarten, führte Pressesprecher Dr. Albrecht Mors weiter aus. Das Gutachten der GMA sei für das Gericht bei derzeitigem Erkenntnisstand, „der allein auf dem Inhalt der Akten beruht, nicht in jeder Hinsicht überzeugend“. Außerdem, so der Pressesprecher, „vermochte das Gericht „im Lebensmittelbereich von Schömberg kein nachdrücklich verfolgtes Einzelhandelskonzept zu sehen“. Gleichzeitig bescheingt das Gericht Dotternhausen eine „legitimen Optimierung der Versorgung in Dotternhausen durch das beabsichtigte Vorhaben“.

Die Stadt Schömberg hatte gegen die Baugenehmigung des Landratsamts Widerspruch beim Regierungspräsidium und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht gestellt. Wäre dem Antrag stattgegeben worden, hätte Netto den Bau bis zu einer endgültigen Entscheidung des Regierungspräsidiums ruhen lassen müssen. Vor dem Widerspruch Schömbergs ging Balingen durch die Instanzen – ohne Erfolg. Zwischenzeitlich hat es aber weitere Gutachten gegeben, die in der ersten Runde nicht berücksichtigt werden konnten. Die Kosten des jetzigen Verfahrens, 15 000 Euro, muss die Stadt Schömberg bezahlen.

Dotternhausens Bürgermeisterin Monique Adrian begrüßte die Entscheidung. Sie sei ausgefallen wie erwartet „und bestätigt unsere Rechtsaufassung“. „Ein anderer Ausgang“, so die Bürgermeisterin, „wäre sehr überraschend gewesen“. Sie hoffe nun, „dass der Rechtsstreit ein Ende hat“. Ob diese Hoffnungen berechtigt sind, steht noch in den Sternen. Die Stadt Schömberg kann in die nächsthöhere Instanz, zum Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim. Diesen Schritt ging auch Balingen.

Schömbergs Bürgermeister Karl-Josef Sprenger hält sich bedeckt. „Mir ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts noch nicht zugegangen, deshalb kann ich keine Stellungnahme abgeben“, so Sprenger. Am kommenden Mittwoch finde eine Gemeinderatssitzung statt. Sollte bis zu diesem Termin der Beschluss im Rathaus eingegangen sein, werde er im Gemeinderat erläutert und das weitere Vorgehen beraten.

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