Netto darf vorläufig weiterbauen
Verwaltungsgericht entscheidet über Aussetzung
Dotternhausen, 23.05.2007 von Daniel Seeburger
Obwohl die Stadt Schömberg in der vergangenen Woche einen so genannten Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt hat, begann die Firma Ratisbona mit dem Bau des Netto-Markts im Dotternhausener Gewerbegebiet „Großer Acker“.
Daraufhin hat die Stadt einen Antrag auf Anordnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei den Sigmaringer Verwaltungsrichtern gestellt. Damit sollte eine Weiterführung der Bautätigkeit bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Eilantrag unterbunden werden.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat jetzt diesen so genannten „Schiebebeschluss“ der Stadt Schömberg zurück gewiesen. Damit kann die Firma Ratisbona zumindest bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag weiterbauen. Sinn dieses „Schiebebeschlusses“ wäre gewesen, abzuwarten, welches Ergebnis der von Schömberg gestellte Eilantrag bringt.
Mit dieser Ablehnung ist allerdings noch nichts über die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausgesagt. Wann die Entscheidung fällt, ist noch nicht bekannt. Die Richter wollen vor der Entscheidung die beteiligten Parteien anhören.
