Ominöser Wechsel über eine halbe Million Euro

Walz-Prozess geht in die vierte Runde – Landgericht will noch weitere Zeugen hören

Bisingen, 17.07.2012

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Tag vier im Walz-Prozess: Ein Wechsel über eine halbe Million Euro platzt – doch niemand will ihn bei der Bank überhaupt eingereicht haben.

Noch einmal wurde der frühere Geschäftsführer der Bisinger Wäschefabrik Walz in den Zeugenstand gerufen. 2005 hatte er die in Zahlungsschwierigkeiten geratene Firma einem Unternehmensberater anvertraut. Und fühlt sich heute komplett über den Tisch gezogen. Sich keiner Schuld bewusst wiederum zeigt sich eben jener Unternehmensberater, der bereits 2011 in erster Instanz vom Amtsgericht Hechingen wegen Betrugs, Untreue und Nötigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, dagegen aber Berufung eingelegt hatte – wie im übrigen auch die Staatsanwaltschaft, der umgekehrt das Strafmaß zu niedrig war.

In der Verhandlung ging es nun um jenen ominösen Wechsel über immerhin eine halbe Million Euro, der im Januar 2006 bei einer hiesigen Bank eingereicht worden war. Unstrittig ist, dass der Wechsel als Blankopapier von dem damaligen Vertriebsleiter der Firma Walz ausgestellt und unterschrieben worden war. Strittig ist dagegen, wie es dazu kam. Zumindest muss eine etwas heftigere Szene vorausgegangenen sein. Der Unternehmensberater warf dem Vertriebsleiter der Firma Walz Betriebsspionage vor, drohte mit Strafanzeige. Ob nun zu Recht oder Unrecht verdächtigt: Der Vertriebsleiter sagte später aus, er habe sich einfach dermaßen in die Enge getrieben gefühlt, dass er einen Blankowechsel unterschrieb. Damit sollte, falls der Firma Walz Schaden entstand, dieser angeblich gedeckt werden. Ob der Blankowechsel denn auch über seinen Schreibtisch gegangen sei, wollte die Vorsitzende Richterin am gestrigen Verhandlungstag vom ehemaligen Walz-Geschäftsführer wissen. „Was glauben Sie, was ich damals alles unterschreiben musste zwischen Tür und Angel.“

Habe er sich als Geschäftsführer der Firma denn gar keine Gedanken über den Blankowechsel gemacht, wollte der Verteidiger wissen. Achselzucken beim Zeugen: Der Unternehmensberater sei „der Chef gewesen, er hat die Befehle erteilt“. Und jener habe den Wechsel dann letztendlich auch an sich genommen. Doch was aus diesem Stückchen Papier wurde, will der Unternehmensberater nicht mehr wissen. Doch irgendwer muss den Blankoschein ja dann irgendwann ausgefüllt haben.

Im Januar 2006 zumindest wurde besagter Wechsel bei einer hiesigen Bank eingereicht. Eingezahlt werden sollte das Geld auf dem Konto jener Managementfirma, die der Firma Walz doch so viel frisches Kapital zuschießen sollte – das nie kam. Die Managementfirma will den Wechsel von Walz angekauft haben. Der Wechsel, ausgestellt auf das Konto des Vertriebsleiters, allerdings war nicht gedeckt. Er platzte. Mit jener Managementfirma, die er ja erst ins Spiel brachte und über die er absolute Vollmacht hatte, will der Unternehmensberater übrigens nicht allzu viel zu tun haben. Die Firma mit ihm gleichzusetzen, sei absolut falsch, so zumindest lautet die Verteidigungsstrategie. Und da er ja nicht die Firma sei, vielmehr eben freier Mitarbeiter, könne er ja gar nicht wissen, was in dieser Firma vor sich gegangen sei. Dazu müsste das Gericht den damaligen Geschäftsführer der Managementfirma befragen – doch der ist tot.

Das Landgericht will weitere Zeugen hören. Darunter eine frühere Mitarbeiterin der Managementfirma, die laut Verteidigung die Version des „freien Mitarbeiters“ bestätigen könne, sowie den damaligen Hauptlieferanten.

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