Chihuahua-Züchter impft Unerlaubtes

Amtsgericht verhängt 2400 Euro Geldstrafe

Balingen, 19.06.2012 von Hannes Mohr

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Das Amtsgericht Balingen verurteilte gestern einen Hundezüchter aus einer Landkreisgemeinde wegen der Verwendung nicht zugelassener Impfstoffe zu einer Geldstrafe. Der Angeklagte bestritt die Tat.

Im September des vergangenen Jahres wandte sich ein Käufer eines Hundes an die Polizei. Sein junger Hund der Rasse Chihuahua sei, anders als vom Züchter angegeben, nicht geimpft worden. Bei einer Hausdurchsuchung stieß die Polizei tatsächlich auf Ungereimtheiten. Zwar scheint der Hund tatsächlich geimpft worden zu sein, doch nicht in der Weise, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Neben leeren Ampullen eines in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffes fanden die Beamten Blanko-Impfpässe zum Selbstausfüllen. Der Vorwurf in der Anklage: Verstoß gegen das Tierseuchengesetz.

Der Mann bestritt alles. Er habe die Hunde ordnungsgemäß in Ungarn impfen lassen. Regelmäßig sei er dort zu einem Tierarzt gefahren. Belege konnte er aber nicht vorweisen. Zudem wichen seine Aussagen stark von denen des Geschädigten ab. Denn dem Käufer soll der Züchter erklärt haben, der Chihuahua sei tags zuvor in der Schweiz geimpft worden.

Die Richterin glaubte den Ausführungen des Züchters nicht: „Ihre Geschichte passt vorne und hinten nicht zusammen.“ Weder habe er sie von den Fahrten nach Ungarn überzeugen können, noch von der Aussage, die Ampullen hätte er nur wegen der Etiketten für den Impfpass mitgenommen. Sie verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz zu 2400 Euro Geldstrafe. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Nicht beanstandet wurde die Haltung der Tiere. Ein Beamter der Polizeihundeführerstaffel bewertete die Wohnung, in dem der Angeklagte die Tiere züchtet, für „ordentlich und sauber“.

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