Cannabispflanzen auf dem Balkon
Bewährungsstrafe für einen jungen Albstädter
Albstadt/Hechingen, 11.06.2012 von Nils Horst
Neben der Anpflanzung von Cannabis wurde ihm außerdem der Besitz von Anabolika vorgeworfen. Deshalb musste er sich vor Gericht gleich wegen zwei Delikten verantworten. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fand die Polizei eine Ampulle Anabolika und 61 Tabletten sowie fünf Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von etwa 130 Zentimetern. Insgesamt sicherten die Beamten knapp ein Kilogramm Marihuana. Rund 240 Gramm waren reines Marihuana, der Rest war altes Blattmaterial, das sich zum Konsum nicht mehr eigne.
Gegenüber Richter Ernst Wührl sagte der Angeklagte, dass er vor fünf Jahren angefangen habe, regelmäßig Marihuana zu rauchen. Da das gekaufte Marihuana aber nicht mehr seiner gewünschten Qualität entsprach, hat der 26-Jährige sich 2010 entschlossen, selbst Cannabis anzupflanzen. Seine ersten Versuche waren kümmerlich. Anfang 2011 hat der Angeklagte seinen Anbau intensiviert und ist auf eine Hydrokultur umgestiegen. Dafür hat der 26-Jährige aus seinem Balkon ein Gewächshaus gemacht und sich auch eine Hochdruckquecksilberlampe gekauft. Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er das Cannabis lediglich angepflanzt habe. Zu keinem Zeitpunkt habe er mit Marihuana gedealt. Aussagen des zuständigen Sachbearbeiters des Rauschgiftdezernats der Polizeidirektion Balingen, der die Wohnung durchsuchte, bestätigten dies. In der Wohnung habe es keinerlei Hinweise auf Dealerei gegeben. Auch der beschlagnahmte Laptop wies keine auffälligen E-Mails oder Adressen auf.
Der Angeklagte gab an, dass er sich mit den Anabolika für einen Wettkampf fit gespritzt habe. Nur so habe man bei Wettkämpfen eine Chance, sagte er vor Gericht.
Der 25-Jährige zeigte sich vor Gericht einsichtig. „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt“, sagte er vor dem Richter. Für die Staatsanwältin, die ihre Anklage von Handel mit Marihuana auf Besitz von Marihuana änderte, blieb der Strafbestand bestehen. Der Angeklagte wusste, dass er sich – egal ob Marihuana oder Anabolika – im strafrechtlichen Bereich bewegte. Obwohl der junge Albstädter geständig war und keine Vorstrafe hat, bezog sich der Richter Ernst Wührl auf den gefundenen Wirkstoffgehalt. Dieser liege deutlich über dem Richtwert, sagte er. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 60 Tagessätze á 50 Euro zahlen.
