Gemeinsam den Anpfiff erleben
Fußball-EM 2012: Beim öffentlichen Fußballschauen gibt es einiges zu beachten
Zollernalbkreis, 04.06.2012 von Hannes Mohr
Muss man bereits eine Veranstaltung anmelden, wenn man lediglich mehrere Nachbarn und Freunde zu einem nach Hause einlädt? „Nein“, antwortet Michael Weitzl vom Balinger Ordnungsamt kurz und knapp. Ob eine Veranstaltung angemeldet werden müsse, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden, erklärt Weitzl – je nach dem, welche Rechtsgebiete betroffen seien. „In der Regel werden für derartige Veranstaltungen Genehmigungen, wie Bewirtung, beantragt“, erläutert der Ordnungsamtsmitarbeiter. So werde die Behörde von dem Fest in Kenntnis gesetzt. Allerdings sind an das Ordnungsamt in Balingen bisher keine in Planung befindlichen Public-Viewing-Veranstaltungen herangetragen worden, teilt Weitzl mit. Auch in Albstadt ist bislang alles ruhig, wie der Pressesprecher der Stadt, Michael Röck, mitteilt. Die Stadthalle in Balingen wird allerdings wie in den vergangenen Jahren wieder zum öffentlichen Fußballschauen einladen (wir berichteten).
Warum Public-Viewing gerade für Gastronomen nicht zwingend attraktiv ist, liegt unter anderem an den Gebühren. Die Uefa-Lizenzkosten sind happig. Für eine 15 bis 30 Quadratmeter große Leinwand zahlt der Veranstalter bis zu 1200 Euro. Veranstalter, die noch größere Flächen anbieten, zahlen wesentlich mehr. Allerdings verzichtet der europäische Fußballverband im Vorfeld auf ihre Lizenzgebühren, wenn weder Eintrittsgelder verlangt werden, noch bei einer „Puplic-Viewing“-Veranstaltung bewirtet wird. Auch auf Sponsoren müsse der Veranstalter dann verzichten, besagen die Regeln. Zu allem kommen noch Verwaltungsgebühren der jeweiligen Stadt in unterschiedlichen Höhen. „Für eine Schanklizenz zahlt der Veranstalter je nach Größe der Schankfläche zwischen 30 und 170 Euro“, klärt Weitzl auf.
Dennoch: Auch in diesem Jahr werden neben der Stadthalle in Balingen wieder viele Gasstätten ihren Gästen ein gemeinsames Fußballerlebnis anbieten. Sowohl Biergärten als auch Kneipen im Zollernalbkreis rüsten sich bereits für die Europameisterschaft.
Sind Sicherheitsdienste beim öffentlichen Fußballschauen Pflicht? Das Ordnungsamt klärt auf:
Ob einen Sicherheitsdienst von Nöten ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Versammlungsstättenrecht sieht ein Ordnungsdienstkonzept ab 5000 Besucher oder wenn die Art der Veranstaltung ein solches erfordert vor.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Versammlungsstättenrechts kann ein Ordnungsdienstkonzept über das Polizeirecht hinaus gefordert werden – wenn es die Art der Veranstaltung notwendig erscheinen lässt.
In der Regel finden Gespräche zwischen Veranstalter und Polizei statt, ob solch ein Konzept notwendig ist. Der Veranstalter ist zunächst verantwortlich, ein Plan zu erstellen. Die Polizei kann aber stets eingreifen.
In Balingen werden am Wochenende auch während der Fußball-EM normal Sicherheitsdienste Streife laufen. Für Spiele, die wochentags stattfinden, sind zusätzlich keine Streifen vorgesehenen
