Kein Platz für Spielhallen
Schörzinger Ortschaftsräte machen Gewerbe- und Mischgebiete dicht für Vergnügungsstätten
Schömberg-Schörzingen, 08.03.2012 von Siegfried Seeburger
Zügig entschied der Ortschaftsrat über die Änderung des Bebauungsplans „Vor Aspen“ in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag. Danach empfiehlt das Ortschaftsratsgremium dem Gemeinderat Schömberg, weder im Misch-, noch im Gewerbegebiet die Ansiedlung oder Einrichtung von Vergnügungsstätten zuzulassen.
Ortsvorsteher Josef Rissler bezog sich auf die von der Stadt beschlossene „Vergnügungsstättenkonzeption“, die als künftige Grundlage herangezogen werde. Das Gewerbegebiet „Vor Aspen“ weise eine relativ hohe Störempfindlichkeit auf und verdiene auch für die in unmittelbarer Nähe gelegene KZ-Gedenkstätte besonderen Schutz. Deshalb werde man bereits zwischen dem Schuppengebiet und der Gedenkstätte eine breite Grünzone errichten.
Weiter begründete der Schörzinger Ortsvorsteher das für Vergnügungsstätten geltende Ansiedlungsverbot aus städtebaulicher und planerischer Sicht und führte dabei auch die in der Regel sehr auffallende Werbung an. Der Schörzinger Ortschaftsrat will mit seinem jetzigen Beschluss die Weichen gegen ein zusätzliches, hohes Konfliktpotenzial im Gewerbegebiet stellen.
