Zieht sich jetzt die Schlinge zu?

Knastbruder im Zeugenstand belastet „Mühlengeist“-Wirt – Doch am Abend bleiben Zweifel

Hechingen/Balingen, 27.01.2012 von Karl-Otto Müller

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Gehen der erste und der zweite Brand des „Mühlengeistes“ auf das Konto des Wirtes? Und die Fischerhütte? Frommerns Kirche habe der Bruder angesteckt. Starken Tobak servierte gestern der Knastbruder.

Fünf Stunden lang saß der 63-jährige Zellenkumpan im Zeugenstand. Drei Wochen lang hatte er sich im Frühsommer vergangenen Jahres die Zelle mit dem der Brandstiftung verdächtigen „Mühlengeist“-Wirt in Rottweil geteilt. Bereits am ersten Tag hätten sie sich quasi „das Herz ausgeschüttet“: Wer bist Du? Warum bist Du hier? Standardthemen im Knast erklärte der Villinger Unternehmer, der wegen Betrügereien im vergangenen Jahr zu über zwei Jahren verurteilt worden war. Im Juni 2012 käme er bei guter Führung wieder raus – dass er alles dafür tut, dafür dürften seine Denunzianten-Aktivitäten stehen. Gegen drei Mitgefangene tritt er als Zeuge der Anklage auf.

Im Falle des Balinger Gastronomen gar sei er bereits nach dem ersten gemeinsamen Zellentag in ganz besondere Gewissensnöte geraten. Der Wirt habe sehr skrupellos, großspurig und ohne Schuldbewusstsein von seinen Betrügereien erzählt, dann auch Details der einzelnen Brandlegungen offengelegt. Deshalb habe er sich bereits wenige Tage danach an den Hechinger Staatsanwalt gewandt. In „fairem Miteinander“ habe er der Balinger Kripo seine Informationen dargelegt und vereinbart, weitere Informationen zu besorgen. Dieser mehrfache Informationsaustausch sei gegenüber dem Zellengenossen als Arztbesuch kaschiert worden.

Tatsächlich sei ein großes Vertrauensverhältnis zwischen beiden entstanden – so habe man auch mehrfach miteinander erörtert, wie sich der Gastronom gegenüber der Kripo zu verhalten habe, um diese von seiner Unschuld zu überzeugen. Man habe sich auch Gedanken gemacht, „wer Interesse haben könnte, dass der Mühlengeist brennt“. Und sei dabei auch auf den Gebäudeeigentümer gekommen – immerhin werde ein Schaden von 1,4 Millionen Euro geltend gemacht. 700 000 Euro hat die Versicherung vorab geleistet.

In diesem Zellengeflüster habe der Gastronom ihm gegenüber eingeräumt, auch den technischen Defekt des ersten Brandes herbeigeführt zu haben, den Brand in der Fischerhütte als Ablenkungsmanöver lanciert zu haben, ebenso wie den an Frommerns St. Paulus-Kirche. Obwohl es sich hierbei eher um einen Unfall handle. Selbst die Flammen im Wohnhaus in Pfeffingen, im benachbarten Blockhaus, das ebenfalls dem Gastronomen gehört, seien als Ablenkungsmanöver gedacht gewesen. Per Handy habe der Gastronom vom Knast den Bruder angestiftet – weit lehnte er sich aus dem Fenster. Um gleich zurückzurudern: „Nein, ich denke, der Name des Bruders fiel nicht.“

Eben solches Aussageverhalten veranlasste das Gericht, per Sachverständiger, quasi „Lügendetektor“, den Zeugen zu begutachten. Die Tübinger Psychologin Dr. Marianne Clauß attestierte dem Mann nötige Aussagetüchtigkeit und - Zuverlässigkeit – Zweifel bleiben, ob die Inhalte wiedergegebenem Täterwissen entsprechen oder der Fantasie des Knastbruders.

Zieht sich damit die Schlinge für die beiden Angeklagten zu? Was bedeutet die diskrete Runde Richter Anderers mit Staatsanwalt und dem Bruder samt Verteidiger nach gestrigem Sitzungsende?

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