Angeklagter streitet Vorwürfe ab
„Es gab keine Vergewaltigung“ – Gardemädchen bestätigen Anklagepunkte
Geislingen, 19.01.2012 von Rosalinde Conzelmann
Zum gestrigen Prozessauftakt vor dem Schöffengericht waren nahezu alle Zuschauerreihen im Gerichtssaal besetzt. Das Opfer, eine heute 21-jährige Frau, trat als Nebenklägerin auf und wurde von einer Zeugenbegleiterin unterstützt. Die zierliche Frau wirkte gefasst, als Staatsanwalt Beiter die ?Anklageschrift verlas. Der heute 26-Jährige, der ebenfalls der Zunft angehört, wird beschuldigt, am 5. März 2010 wenige Stunden nach dem Fasnetsumzug die damals 20-jährige Geislingerin gegen 21 Uhr an einer unübersichtlichen Stelle in der Nähe des Schlossplatzes erst unsittlich berührt, geküsst und danach massiv sexuell bedrängt zu haben. Zudem habe er sie gegen eine Garagenwand gedrückt und ihr den Mund zugehalten. Die junge Frau habe von der „erniedrigenden Handlung“, strafbar als Vergewaltigung, Schwellungen, Kratzer und seelische Wunden davon getragen.
„Das ist so nicht richtig“, schilderte der Angeklagte eine andere Version des Zusammentreffens. Ausführlich schilderte er dem Gericht unter Vorsitz von Ernst Wührl seinen Tagesablauf an jenem Fasnetssamstag. Es habe keine Vergewaltigung gegeben, die 20-Jährige habe ihm an diesem Abend unvermittelt geküsst, angesprochen und verbal angemacht. Die sexuellen Handlungen seien von ihr ausgegangen, sie habe seine Hand dabei geführt. „Ich war total perplex und wusste nicht , wie mir geschah.“ Das Ganze habe nicht einmal eine Minute gedauert. Er gab an, dass er nach dem Vorfall zurück zu seiner Freundin gegangen und die Stunden bis zum Nachhausgehen mit ihr im Gasthaus „Rössle“ verbracht habe. „Ich habe erst von dem Vorwurf der Vergewaltigung erfahren, als bei uns die Polizei um halb zwei klingelte und mich mitnahm“.
Dass er bei der ersten Vernehmung zuerst alles abgestritten hat, begründete der 26-Jährige damit, „dass ich total verängstigt war, ich hätte gleich die Wahrheit sagen sollen“. Am Sonntag habe er mit seiner Freundin, einem befreundeten Paar und seinen Eltern gesprochen und sei dann am Rosenmontag freiwillig zur Kripo gegangen, um „es so zu erzählen, wie es sich abgespielt hat“.
Dem Vorsitzenden Richter fiel auf, dass der 26-Jährige bei seiner zweiten Vernehmung erst das „Mädchen schlecht gemacht und ihren Ruf in Frage stellte“, bevor er Angaben zu dem Geschehen machte. „Das ist sehr merkwürdig.“ Auf Wührls Frage, wie er sich die Verletzungen der jungen Frau erkläre, hatte er keine Antwort. Ebenso auf die Einlassung des Staatsanwaltes, warum er sich nicht zur Wehr gesetzt habe.
Nachdem die Nebenklägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt wurde, hörte das Gericht im Anschluss die Lebensgefährtin des Angeklagten an, die dessen Angaben vom „Rössle“ an bestätigte. Zuerst habe er „auch bei mir abgestritten, dass überhaupt etwas passiert ist, dann aber erzählt, was geschehen ist.“ Sie habe keine Zweifel an dieser Schilderung, meinte die Zeugin.
Als „einer, der gern flirtet, Frauen mag und öfter grapscht“ beschrieben die fünf Freundinnen und Mittänzerinnen des Opfers den Angeklagten, den sie alle flüchtig kannten. Unisono bestätigten die Zeuginnen die gegen den 26-Jährigen erhobenen Vorwürfe in der Anklageschrift. Ihre Freundin habe ihnen noch in der Nacht alles erzählt: „Es machte die Runde in der Garde.“
„Sie hat gesagt, dass ihr etwas ganz Schlimmes passiert ist“, meinte eine Zeugin und brach bei ihren weiteren Schilderungen in Tränen aus. Man habe gesehen, „dass sie große Schmerzen hat“. Sie hätten sie gedrängt zur Polizei zu gehen. Ein Mädchen machte Fotos vom Körper des Opfers, die sie noch auf dem Handy gespeichert hatte und dem Gericht zeigte: „Es sah schlimm aus.“ Nach dem Vorfall habe sich ihre Freundin verändert. Sie habe gemerkt, dass es ihr dreckig gehe. „Sie sagte, dass sie Angst um ihr Leben hatte“, meinte eine Zeugin mit tränenerstickter Stimme.
Weitere Zeugenbefragungen und das Urteil sind für Mittwoch, 25. Januar, vorgesehen.
