Leserbrief

Quittung an ehemalige Kunden?

10.01.2012

Wie bereits Mitte 2011 viele Kunden der Sparkasse Balingen durch eine nicht vergleichbare Erhöhung der Kontoführungsgebühren verprellt wurden, zeigt die Bank bei den Gebühren für Darlehenskonten erneut ihre Einstellung und ihr Verständnis für den in ihren Hochglanzbroschüren hoch gelobten Kundenservice.

In diesem Fall wurde die Umsetzung des Urteils vom Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Juni 2011 zur Nichtigkeit von zusätzlichen Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten angemahnt. Auch hier reagiert die Sparkasse nur auf konkrete Anfragen. Diese Gebühr wurde mir auf meinen kürzlich erstellten Antrag auf Rückerstattung auch umgehend zurück überwiesen.

In einem zusätzlichen Schreiben der Sparkasse wurde mir mitgeteilt, dass die „Darlehenskontoführung“ laut BGH-Urteil nur im Interesse der Banken erfolgen würde.

Die Sparkasse interpretiert daraus, dass sie deshalb nicht mehr verpflichtet ist, den Kunden die diesem Urteil folgen und ihre Gebühren zurückverlangt haben, weiterhin „kostenfrei“ die Erstellung eines jährlichen Kontoauszugs beziehungsweise Steuerbescheinigung zu erstellen. Gegen eine allgemeine Berechnung nach Aufwand würde diese jedoch auf Antrag mir als Kunde weiter ausgestellt. Das heiß sinngemäß: „Bezahle mich erst dafür, dass ich Dir sage was Du noch zu bezahlen hast“. War das auch das Verständnis des BGH als er dieses Urteil fällte?

Für was bitteschön bezahle ich regelmäßig und pünktlich im Dauerauftrag monatlich meine Tilgung nebst Zinsen und bekomme am Jahresende dafür nicht einmal eine Übersicht zu meinem Kontostand inklusive?

Ist das vielleicht auch nur die klein karierte Quittung an ehemalige Kunden, die die Preiserhöhung für Girokonten in 2011 nicht schlucken wollten und die Bank gewechselt haben und noch durch ein langjähriges Darlehenskonto bei dieser Bank verbleiben müssen?

Gut das es dazu auch einen Verbraucherschutz beziehungsweise eine Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt.

Jörg Sebig
Rohrwiesenstraße 19
Weilstetten