„Zusatzstoffe machen krank“

Thomas Fritschi kämpft für Verbot von gefährlichen Heizöl-Additivsorten

Albstadt-Ebingen, 03.01.2012 von Dagmar Stuhrmann

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Thomas Fritschi hat sich vorgenommen, nicht locker zu lassen: Seit vier Jahren kämpft der einstige Tanklasterfahrer darum, seine gesundheitlichen Probleme als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.

Bislang jedoch ohne Erfolg. „Die Berufsgenossenschaft weigert sich,“ sagt der 58-Jährige. Inzwischen, erzählt er, existierten zahlreiche Gutachten und Gegengutachten. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhält er nicht. Dabei ist aus Thomas Fritschis Sicht der Sachverhalt klar: Die Stoffe, mit denen er als Tanklastwagenfahrer in Kontakt kam, hätten ihn krank gemacht, sagt er. Er habe Heizölkunden beliefert, habe deren Tanks befüllt und dabei, weil sein Fahrzeug nicht über eine Beimischanlage verfügte, sogenannte Additive flaschenweise zur Tankfüllung zugegeben – Chemikalien also, die für eine gute Verbrennung und besseren Geruch sorgen sollen. Dabei habe er sich jeweils direkt über der Öffnung des Tanks befunden und entstehende Dämpfe eingeatmet.

Als Folge dessen habe er mehrmals im Kundenkeller das Bewusstsein verloren. „Neben Unwohlsein mit Schwindel, Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen habe ich auch Angstgefühle,“ schildert er seine Beschwerden. Eine 50-prozentige Behinderung wurde ihm mittlerweile bestätigt. Als Auslöser für seine Probleme sieht er die besagten Zusatzstoffe: „In den Ermittlungsergebnissen der Berufsgenossenschaft ist aufgelistet, dass die Additive gesundheitsschädlich sein können.“ Eines der Mittel, bei dem der Verdacht auf krebserregende Wirkung bestanden habe, sei inzwischen nicht mehr im Einsatz, bei anderen werde angegeben, dass sie Benommenheit verursachen können. Dass die Additive dennoch weiter verwendet werden dürfen, ist für Fritschi unverständlich: „Wenn man weiß, dass etwas gefährlich sein kann, muss man es aus dem Verkehr ziehen.“

Momentan geht es ihm besser. „Aber ich bekomme immer wieder zu hören, dass meine Probleme vom Boxen kommen, aber das ist Unsinn.“ Nach Meinung Thomas Fritschis ist es eher umgekehrt: „Wenn ich in den letzten vier Jahren nicht den Rückhalt durch meine Familie und meine Tätigkeit als Boxtrainer beim ASV gehabt hätte, hätte ich mich längst aufgegeben.“

Während die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) zum konkreten Fall nicht Stellung nimmt, erläutert die dortige Pressereferentin Siegrid Becker, wie der Begriff „Berufskrankheit“ im Gesetz definiert ist. Demnach sind nur diejenigen Krankheiten Berufskrankheiten, „die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet hat und die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden“.

Die Frage, welche Krankheit der Verordnungsgeber als Berufskrankheit bezeichnen darf, sei ebenfalls gesetzlich geregelt. „Es handelt sich hierbei um Erkrankungen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind,“ erläutert Siegrid Becker. Liegt der Berufsgenossenschaft der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, leitet der Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft Ermittlungen ein. Er muss die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit prüfen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, da die beruflichen Einflüsse möglichst vollständig und richtig erfasst und anhand vorgegebener Richtwerte bzw. Orientierungsgrößen die arbeitstechnischen Voraussetzungen bewertet werden müssen.


Was sind eigentlich Berufskrankheiten?

Erfahrungswerte: Im Zuständigkeitsbereich der BGHW habe es „verschiedentlich Verdachtsmeldungen“ von Erkrankungen bei Tanklastwagenfahrern gegeben, ohne dass sich daraus allerdings eine besondere Häufigkeit ableiten lassen würde, sagt die Pressereferentin der Berufsgenossenschaft, Siegrid Becker.

Ursachenforschung: Verschiedentlich seien solche Erkrankungen auch als Berufskrankheit anerkannt worden, in einigen Fällen aber auch nicht. Es gebe kaum eine Erkrankung, die ausschließlich berufliche Ursachen habe. Die meisten Erkrankungen ließen sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Ursachen zurückführen.

In einigen Berufsgruppen gebe es Arbeitsbedingungen, die von vorn herein die arbeitstechnischen Voraussetzungen für bestimmte Berufskrankheiten beinhalten: Bei Bodenlegern erzwinge die berufliche Tätigkeit eine Haltung, die mit für eine Bursitis der Schleimbeutel an der Kniescheibe ursächlichen Belastungen verbunden sei.

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