„Die Vorteile liegen klar auf der Hand“
Vier Kreistagsfraktionen sind einer Meinung: Region braucht Stuttgart 21
Zollernalbkreis, 16.11.2011
In der gemeinsamen Resolution der vier Fraktionen heißt es wörtlich: „Bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 stimmen Bürgerinnen und Bürgern darüber ab, ob das Land Baden-Württemberg die Projektfinanzierungsverträge zu Stuttgart 21 einseitig kündigen und damit aus der Mitfinanzierung des Bahnprojektes Stuttgart 21 aussteigen soll.
Ein Ausstieg des Landes hätte weitreichende negative Folgen für die künftige Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur in Baden-Württemberg. Interessen und Projekte des Zollernalbkreises sind mehrfach berührt.
Wir rufen die wahlberechtigte Bevölkerung auf, bei der Volksabstimmung am 27. November von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Wer das Zukunftsprojekt Stuttgart 21 realisiert wissen will, muss am 27. November auf dem Stimmzettel mit „Nein“ gegen das Kündigungsgesetz und damit gegen den Ausstieg des Landes aus der Mitfinanzierung von Stuttgart 21 stimmen.
Die Vorteile der Realisierung des Bahnprojektes Stuttgart 21 liegen klar auf der Hand:
Stuttgart 21 ist die zentrale Grundlage für die Zukunft des Schienenverkehrs in ganz Baden-Württemberg. Mit dem neuen Bahnknoten wird der Regional- und Fernverkehr mehr Fahrten bekommen, kürzere Fahrtzeiten, mehr Direktverbindungen und eine größere Zuverlässigkeit. Die Regionen des Landes werden direkt und umsteigefrei verknüpft. Der Nah- und Fernverkehr wird besser verzahnt.
Mit dem neuen Bahnhof Flughafen/Messe bekommt der Zollernalbkreis eine attraktive Verbindung an Flughafen und Landesmesse.
Mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21 wird die betrieblich und verkehrlich sehr wichtige Elektrifizierung der Zollernbahn dringlich notwendig und befördert.
Die Europäische Metropolregion Stuttgart und damit die gesamte Region Neckar-Alb werden national wie international erheblich besser als bisher vernetzt.
Die Verwirklichung des Bahnprojektes Stuttgart 21 wird landesweit und in unserer strukturgeschwächten Region zu besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen – einschließlich des Erhaltes und der Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze.
Ein Ausstieg der Landesregierung aus der Mitfinanzierung dieses Projektes hätte (nach Berechnungen der von der Schlichtung Dr. Geißlers vergangenen Herbst beauftragten Wirtschaftsprüfergesellschaften) Schadenersatzleistungen in Höhe von eins bis 1,5 Milliarden Euro zur Folge. Aus Steuermitteln! Ohne eine mittelfristig umsetzbare Alternativplanung für Stuttgart 21 und der geplanten Neubaustrecke Stuttgart–Ulm zu haben, geschweige denn eine Finanzierung vorweisen zu können.
Denn die für das Bahnprojekt Stuttgart 21 derzeit bei Bund und Bahn zugesicherten ca. drei Milliarden Euro würden bei einem Ausstieg des Landes nicht mehr nach Baden-Württemberg fließen. Baden-Württemberg stünde bezüglich der für unser Wirtschaftsland so notwendigen Fortentwicklung der Schienenverkehrs-Infrastruktur auf viele Jahre mit leeren Händen da. Dies kann und darf nicht geschehen.
Die Fraktionen CDU, Freie Wählervereinigung, SPD und FDP bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger, bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 mit „Nein“ gegen das Kündigungsgesetz zu stimmen und damit den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung des Bahnprojektes Stuttgart 21 zu verhindern.“
