Vier Skinheads müssen hinter Gitter

Vier der elf Angeklagten im Hechinger Neonazi-Prozess müssen hinter Gitter. Die Jugendkammer am Landgericht verhängte gegen die drei Rädelsführer und einen Bewährungsbrecher aus der Skinhead-Szene Haftstrafen zwischen 15 und 30 Monaten, die zu verbüßen sind.

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