Schlatter Eltern dürfen hoffen

Die Stadt Hechingen arbeitet an einer Lösung, um den Engpass im Schlatter Kindergarten zu beheben.

Müssen vier Schlatter Kinder, deren Geschwister bereits den örtlichen Kindergarten besuchen, wegen Platzmangels in eine andere Hechinger Kindertagesstätte gefahren werden? Für die betroffenen Eltern ist dies ein Schreckensszenario, das sie mit einem offenen Brief an Hechinger Gemeinderäte und mit einem Vorstoß in der Bürgerfragestunde der jüngsten Ortschaftsratssitzung publik machten (wir berichteten). Damit einher ging der Vorwurf an die Stadtverwaltung, am Bedarf vorbeigeplant zu haben.

Nachhaken im Rathaus, ob sich eine Lösung im Sinne der betroffenen Schlatter Eltern anbahnt? Jürgen Rohleder, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, versicherte: „Wir suchen eine pragmatische Lösung.“ Die könnte darin liegen, den zur Verfügung stehenden Raum im ersten Stock des Schlatter Kindergartengebäudes zu nutzen, um weitere Kinder unterzubringen. Dazu brauche es freilich eine Personalaufstockung und eine Betriebserlaubnis. „Wir sind dran“, betont Rohleder: „Wir wollen auch keine unzufriedenen Eltern.“ Fürs übernächste Kindergartenjahr 2018/19 könnte im Schlatter Kindergarten dann eventuell sogar eine reguläre zweite Gruppe in Betrieb gehen. „Das“, so Rohleder“, werden wir dem Gemeinderat im Herbst vorschlagen.“

Der Fachbereichsleiter zeigt ausdrücklich Verständnis für die Not der betroffenen Schlatter Eltern, die bislang eine Absage für den Kindergartenplatz vor Ort erhalten haben. Den Vorwurf, nicht vorausschauend geplant zu haben, weist Jürgen Rohleder indes zurück. Der nun manifeste Engpass sei vor Monaten so nicht vorhersehbar gewesen. Zum einen habe die Stadtverwaltung mehrere Anmeldungen für den Schlatter Kindergarten erst nach Erstellung der Planung bekommen. Zum anderen seien in der Zwischenzeit drei Schlatter Kindergartenkinder von der Schule zurückgestellt worden. Auch dieser Umstand sei bei der eigentlichen Planung noch nicht erkennbar gewesen.

Rohleder verweist auf die städtischen Kriterien bei der Vergabe von Kindergartenplätzen. Dort ist nach wie vor der Vorrang von Geschwisterkindern festgeschrieben. Dass es in eingruppigen Kindergärten jedoch irgendwann einen „Flaschenhals“ geben könne, sei nie ausgeschlossen. Von einer „Fehlplanung“ könne deshalb keine Rede sein.