Keine Zweifel an Schilderungen der Kinder

Von Karl-Otto Müller

„In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) plädierte am Freitag die Verteidigung. Nach Zeugenanhörung ist Richterin Birgit Goßger sicher: Der Angeklagte hat seine Nachbarkinder unsittlich angefasst.

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