Angeklagter will nichts mehr mit Reichsbürgern zu tun haben – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Von Holger Much

Ein 46-jähriger Albstädter wurde in Hechingen wegen Falschaussage zu sieben Monaten und zwei Wochen verurteilt.

Angeklagter will nichts mehr mit Reichsbürgern zu tun haben – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Das Gerichtsgebäude in Hechingen.

Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen wurde am Donnerstag vor dem Hechinger Amtsgericht ein 46-jähriger Albstädter wegen uneidlicher Falschaussage, versuchter Tatvereitelung sowie falscher Verdächtigung verurteilt.

Die Taten standen im Zusammenhang mit der Reichsbürgerszene. Mit dieser, versicherte der Angeklagte, sowie mit den entsprechenden Personen, wolle er nichts mehr zu tun haben.

Abstand von früheren Freunden

Weil der Angeklagte wieder seinen Führerschein habe und nach langer Arbeitslosigkeit in Lohn und Brot stehe, so argumentierten sowohl Richter als auch Staatsanwalt, könne das Urteil mit dreijähriger Frist zur Bewährung ausgesetzt werden.

Hauptgrund, warum beide ihm eine eher positive Sozialprognose ausstellten war aber, dass er beteuerte, mit der „schillernden Person aus der Reichsbürgerszene“, so formulierte der Staatsanwalt, den Kontakt abgebrochen zu haben.

Dieser ehemalige Freund, betonte der Angeklagte, sei „auf einer ganz anderen Linie mit den Reichsbürgern, der will mich da immer reinziehen.“ Das wolle er nicht mehr. Wenn die Person bei ihm auftauche, rufe er die Polizei.

Staatsanwalt und Richter beglückwünschten ihn. Wenn er künftig „Behörden gegenüber kein Reichsbürgergeschwurbel mehr“ lostrete, so der Richter, und sich von dem ehemaligen Freund fernhalte, könne sich dies für ihn und die Zukunft seiner Familie nur positiv auswirken.

Zudem muss der Mann 600 Euro in Raten an die Polizeistiftung Baden-Württemberg bezahlen.

Versuch zu entlasten

Zur Anzeige kam es, weil er in zwei Fällen diesen ehemaligen Freund bei Gerichtsprozessen decken und entlasten wollte. Bei einem Fall, bei dem es unter anderem um die Frage ging, ob dieser einen Mann über einen Zaun geworfen habe, verneinte der Angeklagte dies als Zeuge vor Gericht, verstrickte sich dabei aber in Widersprüche.

Bei einem weiteren Fall versuchte er den besagten Reichsbürger zu entlasten, indem er vorgab, nicht gehört zu haben, wie dieser auf dem Polizeirevier Albstadt Beamte als „Nazi“ beschimpfte.

In einem dritten Fall beschuldigte er Polizeibeamte unter anderem, im Rahmen einer Durchsuchung seines Hauses Geld aus dem Geldbeutel genommen zu haben.